Als im ersten Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 erstmals der Passus "Einführung von eSport als neuer gemeinnütziger Zweck" auftauchte, blieb der Jubel aus - obwohl der Schritt gewaltig war. Schließlich hatte die Politik ihr Versprechen zuvor sieben Jahre lang nicht eingelöst.
Warum es trotzdem Kritik hagelte, erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver Daum im Gespräch mit kicker eSport: "Der erste Entwurf enthielt eine zu restriktive Beschreibung von eSport. Zum Beispiel führte die Voraussetzung 'am Computer oder einer Spielkonsole' unter anderem dazu, dass in Mobile Games oder Spielen anderer Hardwares, die eben keine Computer oder Spielkonsolen sind, kein gemeinnütziger eSport möglich gewesen wäre."
Ein weiterer Streitpunkt war der Passus, wonach Spiele, "bei denen rohe Gewalt, wie etwa das Töten von Menschen, realitätsnah simuliert oder toleriert wird", ausgeschlossen seien. "Das war ein Kriterium, das schwer zu fassen war und alles oder nichts bedeuten konnte", sagt Dr. Daum.
Gewisse Disziplinen bleiben außen vor
Statt Annäherung suggerierte der Entwurf sogar Entfernung. Umso überraschender war die Wendung wenige Tage später: Der eSport soll 2026 gemeinnützig werden. Grundlage dafür sind einige Anpassungen im Entwurf - darunter bei der Definition. Die bleibt für Dr. Daum aber nach wie vor problematisch.
Da lediglich von Computer- und Videospielen die Rede ist, fallen Projekte wie Excel Esports weiterhin durchs Raster. Hoffnung macht allerdings die neu gewählte Formulierung: Der Gesetzgeber beschreibt nun, "wie eSport verstanden und nicht wie er definiert wird".
Mit dieser gewählten Formulierung möchte sich der Gesetzgeber eine Hintertür offen lassen, um auf Veränderungen gegebenenfalls reagieren zu können. "Vielmehr ist die Definition des Gesetzgebers eine von vier verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten, wie Normen wie Paragraf 52 Abgabenordnung zu verstehen sind. Es kann also durchaus sein, dass im Laufe der kommenden Jahre eine verbindliche Definition entsteht, die anders ist als die vom Gesetzgeber genannte."
Hängepartie um Shooter?
Auch rund um Shooter wird es nach wie vor viele Fragezeichen geben, wenngleich es ebenfalls Anpassungen in diesem Absatz gab. Im aktuellen Gesetzesentwurf heißt es nun: "Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind mit dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit nicht vereinbar."
Dennoch bleibt laut Dr. Daum die Sachlage schwammig: "Wenn Körperschaften Spiele wie CS2, Fortnite anbieten, kann es sein, dass ein Finanzamt die Gemeinnützigkeit versagt, weil es dessen Rechtsauffassung nach 'gewaltverherrlichende Inhalte' sind. Das kann im schlimmsten Fall zu Nachforderungen führen. Ich bin mir sicher, dass es zu der Frage, ob bestimmte Titel gewaltverherrlichende Inhalte haben, Gerichtsverfahren geben wird."
Wie lange sich das hinziehen kann, beschreibt er deutlich: "Sollte es dann zu Gerichtsverfahren zu dieser Frage kommen, kann es weiter sein, dass ein Finanzgericht zum Beispiel in Hamburg diese Frage unterschiedlich beantwortet als ein Finanzgericht in Bayern. Die Finanzgerichte sind nicht an die Entscheidungen der anderen Finanzgerichte gebunden. Nur wenn der Bundesfinanzhof in München angerufen würde zu dieser Frage, wäre dessen Entscheidung faktisch bindend. Bis der Bundesfinanzhof aber ein Urteil in dieser Hinsicht gesprochen hätte, könnten Jahre vergehen."
Entsprechend hat der Rechtsanwalt einen Tipp: "Für Vereine, Organisationen und andere Akteure, die mehrere eSport-Disziplinen anbieten, ist daher aus praktischer Sicht zu empfehlen, dass sie bei Antragstellung die verschiedenen eSport-Titel angeben sollten. So kann sich das Finanzamt im Vorfeld dazu äußern, ob eventuell bestimmte Titel von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sind."