In Deutschland war Jean-Marc Bosman nahezu unbekannt, als sein Fall im Sommer 1990 ins Rollen kam. 1988 war der belgische Mittelfeldspieler nach fünf Jahren und 86 Ligaspielen für Standard Lüttich zum Stadtrivalen RFC Lüttich gewechselt, dort stand er in zwei Spielzeiten lediglich 25-mal auf dem Platz, als sein Vertrag auslief.
Zwischenzeitlich hatte es Streit zwischen Spieler und Verein gegeben, weshalb der RFC Bosman statt wie bisher umgerechnet 3.500 Euro lediglich 880 Euro Gehalt pro Monat anbot und ihn auf die Transferliste setzte. Kurz darauf erhielt Bosman ein Angebot vom französischen Zweitligisten US Dunkerque. Weil die Franzosen die aufgerufene Ablösesumme in Höhe von 600.000 Euro für den vertragslosen Spieler aber nicht zahlen wollten, verweigerte Lüttich die Freigabe - und der Wechsel platzte.
Sind Sportvereine wirklich keine Wirtschaftsunternehmen?
Bosman reichte daraufhin Klage auf Schadensersatz in Höhe von umgerechnet 750.000 Euro gegen den RFC Lüttich sowie den belgischen Fußballverband ein. Sein Anwalt Roger Dillemans, ehemaliger Rektor der katholischen Universität von Leuven, sah ihn in der Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt und berief sich auf gültiges EU-Recht. Knackpunkt war die gängige Praxis der Zahlung einer Ablösesumme bei beendetem Vertrag. Durfte Lüttich Bosman den Wechsel nach Dunkerque verweigern, weil die Franzosen nicht zahlten?
Im November 1990 entschied ein belgisches Gericht, Bosman könne ablösefrei nach Dunkerque wechseln. Der belgische Fußballverband legte umgehend Berufung ein, doch in der Revisionsverhandlung am 15. Dezember 1990 bestätigten die Richter das Urteil. Und riefen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an, eine einheitliche Regelung zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU zu schaffen.
Damit kam die UEFA ins Spiel. Sie bestritt zunächst jegliche Zuständigkeit des EuGH in Fragen des Fußballs und versuchte gemeinsam mit der FIFA, über einen öffentlichen Protestbrief Einfluss auf den Prozess zu nehmen. Der internationale Fußball wähnte sich außerhalb der "normalen" Regeln und Gesetzgebung ("Sportvereine sind keine Wirtschaftsunternehmen") und wollte weiter nach seinen eigenen Regeln handeln.
Auch die "Ausländerregel" wird hinfällig
Mit Luc Misson übernahm daraufhin ein Spezialist für europäisches Recht die anwaltliche Vertretung des Belgiers und reichte am 20. August 1991 Feststellungsklage hinsichtlich der Frage ein, ob das gängige Transfersystem mit der Zahlung von Ablösesummen im Falle eines ausgelaufenen Vertrages rechtens ist. Darüber hinaus ging es um die Frage, ob Spieler innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unabhängig von ihrer Nationalität nicht gleichgestellt sein müssten. Am 9. April 1992 präzisierte Bosman sein Ansinnen und beantragte gerichtlich, die geltenden Transferregeln (mit Zahlung einer Ablösesumme nach Vertragsende) sowie die Ausländerklauseln (je nach Land unterschiedlich gehandhabt, aber europaweit jeweils eine Maximalzahl von nicht-einheimischen Spielern vorschreibend) für nicht anwendbar zu erklären.
Mit anderen Worten: Jean-Marc Bosman stellte die gängige Praxis in Europas Profifußball infrage.
Nach diversen Verhandlungen, Nebenprozessen und Ko-Anträgen fällte der Europäische Gerichtshof am 15. Dezember 1995 sein Urteil in der Rechtssache "C 415/93" und verkündete, dass "die Regeln über den Spielertransfer und die Beschränkung der Anzahl von Spielern aus der Gemeinschaft in den Spielen zwischen Vereinen gegen den Römischen Vertrag verstoßen". In der Urteilsbegründung hieß es, dass Profifußballer innerhalb der EU tatsächlich normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages (seit dem 1. Dezember AEUV) seien, weshalb die dort festgeschriebene Freizügigkeit auch für sie gelte. Ablösesummen für vertragslose Spieler aus EU-Staaten waren damit gekippt. Darüber hinaus erklärte das Gericht auch die "Ausländerregel" für rechtswidrig, sofern es Spieler eines EU-Landes betraf. Für Europas Profifußballer galt demnach, was in der EU für alle Arbeitnehmer galt: das Recht auf die freie Wahl des Arbeitsplatzes.
Die Macht verschiebt sich
Der Aufschrei war riesig. "Wie groß ist der Schaden für den deutschen Fußball?", fragte der kicker am 21. Dezember 1995. Bochums Manager Klaus Hilpert fürchtete, dass das Urteil "für viele Vereine der Tod ist", und auch DFB-Ligaausschuss-Vorsitzender Gerhard Mayer-Vorfelder glaubte, "dass viele Vereine in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten". Bei den Aktiven wurde indes gejubelt: "Für uns Spieler eröffnen sich nun neue finanzielle Möglichkeiten", meinte Nationalspieler Thomas Helmer. Tatsächlich fand eine rasche Machtverschiebung von den Vereinen zu den Profis und ihren Beratern statt, schon bei der WM 1998 waren von 704 Profis 307 sogenannte Legionäre.
Prozess-Sieger Bosman gehörte nicht zu den Gewinnern. 1990/91 war er für den französischen Zweitligisten Olympique Saint Quentin aufgelaufen. Als er im Januar 1992 nach Belgien zurückkehrte, wollte den inzwischen landesweit bekannten Kläger kein Verein unter Vertrag nehmen. Als auch sein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wurde, wechselte er zu CS Saint Denis auf die französische Insel La Réunion. Dort lief es nicht wie erhofft, und schon im August war Bosman zurück in Belgien. 1993/94 absolvierte er 27 Spiele für Drittligist Olympic Charleroi (zwei Tore), zu denen 1995 noch ein paar Auftritte für Viertligist RCS Visé kamen. Dann war der Fußballer Jean-Marc Bosman Geschichte.
„Das Urteil hat nicht nur meine Karriere, sondern auch mein Privatleben zerstört.“ (Jean-Marc Bosman)
Neun Jahre nach Prozessbeginn erhielt er 1999 rund 760.000 Euro Entschädigung für sein vorzeitiges Karriereende. Zu spät für Bosman, der inzwischen ein gebrochener Mann war. Scheidungen, Alkoholprobleme, ein Prozess wegen häuslicher Gewalt, Depressionen - das Urteil hat nicht nur "meine Karriere, sondern auch mein Privatleben zerstört. Liebe, Zufriedenheit, Lebensqualität - alles weg. Es hat mich zu viel gekostet", sagte er 2020 in der BTSport-Dokumentation "Bosman: The Player Who Changed Football".
Und es hat ihm auch zu wenig gebracht. "Jeder kennt die Bosman-Regel, aber keiner den Mann dahinter", stellt genau dieser fest. "Ich bin ein Mann ohne Gesicht."