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Der Einzelrichter hat im Fall Gomez eine Entscheidung getroffen

kicker

Grund für die ursprüngliche Sperre von vier Spielen war eine Tätlichkeit nach dem Schlusspfiff im Derby gegen GC Zürich vom 29. November. Die erste Spielsperre sass der Innenverteidiger bereits am 6. Dezember bei der Partie gegen den FC St.Gallen ab. Dann legte der FCZ Einsprache ein. "Der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission der Swiss Football League hat die Einsprache des FC Zürich gegen die vier Spielsperren gegen Gomez abgewiesen", schreibt die Swiss Football League.

Damit ist klar, dass der 26-jährige Argentinier dem FC Zürich in den nächsten drei Partien fehlen wird. Vor der Winterpause betrifft es die Spiele gegen den FC Lugano und den FC Thun. Hinzu kommt noch die Wiederaufnahme des Spielbetriebs am 18. Januar, bei dem der FCZ auf Servette treffen wird.