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El-Ghazi-Rauswurf kann Mainz bis zu 2,7 Millionen Euro kosten

kicker

Anwar El Ghazi hat bereits Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro für den Zeitraum von November 2023 bis Juni 2024 erstritten. Dieses Urteil wurde am Mittwoch durch die Urteilsverkündung des Landesarbeitsgerichts (LAG) im Wesentlichen bestätigt. Über das zweite Vertragsjahr ist noch ein weiteres Verfahren anhängig.

Der Vorsitzende Richter Andreas Budroweit stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass sich das LAG nicht mehr auf den ersten Social-Media-Beitrag von El Ghazi bezieht, in dem er auf seinem Instagram-Account die Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" geteilt hatte. Darauf hatte der Verein mit einer Abmahnung reagiert. Die außerordentliche Kündigung war erst nach einem weiteren Post erfolgt - dieser sei jedoch durch die Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Die ursprüngliche Parole spielte in der Urteilsbegründung keine Rolle mehr, hierfür wäre die Frist für eine außerordentliche Kündigung ohnehin abgelaufen gewesen.

Mainz 05, dessen Gründervater Eugen Salomon 1942 im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau ermordet wurde, hielt El Ghazi nach dessen Statements im Herbst 2023 für nicht mehr tragbar. "Inhaltlich halten wir an unserer Position fest. Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten, auch in Zukunft ausgeschlossen", betont der Vereins- und Vorstandsvorsitzende Stefan Hofmann am Mittwoch in einer Erklärung des Vereins.

Mainz könnte Beschwerde einlegen - mit geringen Erfolgsaussichten

Das LAG lässt keine Revision zu, sodass der Gang zum Bundesarbeitsgericht verwehrt ist. Allerdings kann Mainz 05 dagegen Beschwerde einlegen, was nach Einschätzung von Juristen jedoch geringe Erfolgsaussichten hat. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, endet die Aussetzung eines parallelen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht, in dem es um die Nachzahlung der Gehälter für das zweite Vertragsjahr bei Mainz 05 geht. Der Anwalt von El Ghazi, Alexander Bergweiler, hat hierzu Klage eingereicht.

Dabei geht es um weitere 1,2 Millionen Euro. Diese Summe entspricht der Differenz zwischen dem Gehalt El Ghazis bei seinem neuen Verein, dem englischen Zweitligisten Cardiff City, dem er sich im September 2024 anschloss, und dem Erstliga-Gehalt bei Mainz 05. Die Nachzahlungen für beide Jahre können sich somit auf rund 2,7 Millionen Euro belaufen.