Die bisherige Regelung in der DFB-Spielordnung verlangte, dass in der 3. Liga auf dem Spielberichtsbogen von ersten Mannschaften mindestens vier U-23-Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband aufgeführt sein müssen.
Doch mit Beginn der neuen Saison 2025/2026 tritt eine Neuregelung in Kraft. Der DFB teilte dazu am Montag mit:
"Das Kriterium der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt und wird auf alle Spieler im U-23-Alter erweitert, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Landes sind, das mit der EU ein Assoziierungsabkommen über eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen abgeschlossen hat. Darüber hinaus wird der Passus gestrichen, dass die für die Regel anzurechnenden Spieler kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben dürfen."
Schiedsgericht: Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
Anlass für die Anpassungen ist ein Urteil des Ständigen Schiedsgerichts für die Regionalliga Bayern. Das Gremium hatte im Mai 2025 entschieden, dass die bisherige Regelung in § 25 Nr. 2 der Regionalliga-Ordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) europäischem Recht widerspricht. Demnach stelle die bisherige Fassung der U-23-Regel eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar.
Der Grund: Sie berücksichtige allein Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und wirke somit für Spieler aus anderen EU-Ländern faktisch wie eine Quote. Es handele sich vor diesem Hintergrund um einen Verstoß gegen Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darin sind die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und das Verbot der Ungleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen verankert.
„Auf eine grundlegende Abschaffung der Regel wurde verzichtet, stattdessen eine präzisierte, EU-konforme Formulierung vorgenommen.“ (DFB)
Da besagter Paragraf im BFV-Regelwerk auf § 12a der DFB-Spielordnung basiert und damit weitgehend identisch ist, gab es nun die Überarbeitung. "Auf eine grundlegende Abschaffung der Regel wurde verzichtet, stattdessen eine präzisierte, EU-konforme Formulierung vorgenommen", teilte der DFB mit.
Bis zur Saison 2026/2027 soll überprüft werden, ob die Regelung noch weiter modifiziert wird. Der DFB befindet sich darüber hinaus in Austausch mit den fünf Regionalliga-Trägern. Dort soll die Regelung zur Saison 2025/2026 entsprechend auch für die vierte Spielklassenebene angepasst werden.
Das Ziel der Regelung für U-23-Spieler in ersten Mannschaften ist es, den Nachwuchs sportlich zu fördern, indem junge Spieler in den Kadern der Vereine gehalten und gezielt in den Spielbetrieb eingebunden werden. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als grundsätzlich legitimer Gemeinwohlzweck anerkannt.