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Nach Insolvenz beim KFC Uerdingen: Vier Angeklagte vor Gericht

kicker

Zum Auftakt des Strafprozesses um die Pleite des heutigen Oberligisten KFC Uerdingen traten neben den beiden früheren Geschäftsführern auch ein früherer Steuerberater und der ehemalige Präsident und Investor Michail Ponomarew am Krefelder Landgericht auf. Der 50 Jahre alte frühere Klubchef soll Beihilfe zur Untreue geleistet haben.

Den Geschäftsführern Nikolas W. aus Bochum und Frank S. aus Dinslaken werden Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten in 52 Fällen, Subventionsbetrug und Untreue vorgeworfen. Der 54 Jahre alte Dinslakener sowie der mittlerweile 81 Jahre alte frühere Steuerberater ließen die Anklage über ihre Verteidiger als haltlos zurückweisen.

Keine Sozialabgaben abgeführt

Laut Anklage wussten die Geschäftsführer bereits seit Januar 2020, dass der KFC Uerdingen zahlungsunfähig war. Der Insolvenzantrag war jedoch erst am 21. Januar 2021 beim Amtsgericht Krefeld eingegangen. Außerdem sollen die damaligen Verantwortlichen zwischen März und Dezember 2020 in 52 Fällen für die Vereins-Mitarbeiter keine Sozialabgaben an die Krankenkassen abgeführt haben.

Der Anwalt des 54-Jährigen betonte, dass sein Mandant in seiner Funktion weder vorsätzlich betrogen noch Gelder des Klubs veruntreut habe. Beim KFC habe damals gegolten "was Ponomarew sagt, wird gemacht." Der Deutsch-Russe sei im Klub faktisch alleiniger Geschäftsführer gewesen, der über alles entschieden habe, erklärte der Anwalt.

Ponomarew soll etwa 68.000 Euro veruntreut haben und aus dem Geschäftsvermögen des Klubs Bargeld in Höhe von 30.000 Euro ohne Rechtsgrund erhalten haben. Zudem wirft die Anklage den beiden Ex-Geschäftsführern Subventionsbetrug vor. Sie sollen trotz ihres Wissens um die Pleite noch im Herbst 2020 Coronahilfen in Höhe von rund 765.000 Euro für den KFC Uerdingen beantragt und kassiert haben.

Ponomarew hat Einspruch eingelegt

Der mitangeklagte Steuerberater aus Ratingen hatte dabei geholfen und den Antrag gestellt. Dafür musste er sich schon vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Auf Zivilklage des Bundesverwaltungsamts wurde er zur Rückzahlung der Gelder in voller Höhe verurteilt.

Ponomarew wurde bereits vom Amtsgericht per Strafbefehl zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und Zahlung von 10.000 Euro an karitative Einrichtungen verurteilt, weil er sich der Beihilfe zur Untreue schuldig gemacht haben soll. Dagegen hat Ponomarew Einspruch eingelegt. Jetzt wird sein Fall in Krefeld mitverhandelt. Für den Prozess sind bis zum 20. November noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt.