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Nächste hohe Geldstrafe: DFB droht Waldhof Mannheim

kicker

Erst vor einem Monat hatte Interims-Geschäftsführer Marco Popiuk eindringliche Worte an die Anhänger des SV Waldhof Mannheim gerichtet. "Das muss sich dringend ändern", befand er, nachdem sich 2024/25 wegen zahlreicher Fanvergehen einmal mehr Geldstrafen von mehr als 200.000 Euro angehäuft hatten. Doch erst mal steigt die Summe weiter an.

Nachdem es erst am Dienstag in zwei Urteilen Strafzahlungen von 24.000 und 4000 Euro ausgesprochen hatte, legte das DFB-Sportgericht an diesem Donnerstag mit weiteren 90.700 Euro nach. Es ahndete damit die Vorfälle rund um das Drittliga-Heimspiel gegen Dynamo Dresden am 37. Spieltag, beim dem die Mannheimer mit 1:0 gewonnen, die Gäste aber trotzdem den Aufstieg in die 2. Liga perfekt gemacht hatten.

In der Schlussphase war es zu einer rund zehnminütigen Unterbrechung gekommen. "Mindestens 50 vermummte Mannheimer Zuschauer", so heißt es beim DFB, hätten den Innenraum betreten, nachdem Dresdner Anhänger dasselbe getan hatten. Eine Ordnerkette habe ein Aufeinandertreffen beider Lager verhindert. Nach dem Schlusspfiff hätten Waldhof-Fans zudem "gezielt" mindestens 20 Raketen in den Innenraum geschossen und einen Blinker sowie ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Sportgericht findet Strafe "sehr maßvoll"

Die Mannheimer stimmten dem Strafantrag zunächst nicht zu, unter anderem weil sie die Summe für unverhältnismäßig hoch hielten. Dem widersprach der DFB mit Verweis auf die zahlreichen 2024/25 bereits angehäuften Sanktionen und richtete eindringliche Worte an den Klub. Die Geldstrafe solle Waldhof "endlich dazu veranlassen, alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Zuschauerausschreitungen in Zukunft zu verhindern".

Zwar berücksichtigte das Sportgericht die Mannheimer Entschuldigung und den Dresdner Anteil an der Spielunterbrechung, hält die Höhe der Geldstrafe aber für "sehr maßvoll" und droht sogar mit härteren Sanktionen bei weiteren derartigen Vergehen. Laut DFB-Satzung seien "Geldstrafen bis zu 1.000.000,- Euro, Platzsperren oder Spielaustragungen unter Ausschluss oder Teilausschluss der Öffentlichkeit oder auch Aberkennung von Punkten" zulässig.

Ob Waldhof die 90.700 Euro zahlt oder Einspruch einlegt, war zunächst unklar.