Es lief die 74. Minute im Duell der beiden Aufsteiger aus Bielefeld und Dresden, als Christopher Lannert beim Stand von 1:0 für die Gastgeber Gegenspieler Stefan Kutschke wenige Zentimeter vor dem eigenen Strafraum bei der Ballannahme zu Fall brachte. Schiedsrichter Tom Bauer zückte anschließend die Rote Karte und stellte den Bielefelder vom Platz, der DSC verlor das Spiel noch mit 1:2. Gegen das Strafmaß einer Zwei-Spiele-Sperre wegen einer Notbremse (aus Sicht des kicker eine Fehlentscheidung) legten die Bielefelder Einspruch ein, scheiterten damit aber genauso wie nun Lannert, dessen Berufung am Donnerstag vom DFB-Bundesgericht mündlich verhandelt und schließlich abgelehnt wurde.
"Auch in der Berufungsverhandlung hat sich der Sachverhalt für das Gericht als Vereitelung einer offenkundigen Torchance dargestellt. Insofern kam für uns eine Anpassung oder Reduzierung der Strafe nicht infrage", hieß es in der Urteilsbegründung von Dr. Kostja von Keitz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, der die Verhandlung leitete. Lannerts Sperre hatte also weiterhin Bestand, der 27-Jährige muss auch das Bielefelder Freitagabendspiel gegen den 1. FC Magdeburg von der Tribüne verfolgen.
Zwei-Spiele-Sperre "sehr hart und schwer nachvollziehbar"
Eine Entscheidung, die die Arminia nicht nachvollziehen kann. "Nach eingehender Prüfung und juristischer Beratung liegt aus unserer Sicht der Tatbestand einer Notbremse nicht vor, da die dafür relevanten Kriterien nicht gegeben sind", schreibt der Zweitligist in einem am Freitag veröffentlichten Statement. "Weder hat Stürmer Kutschke den Ball unter Kontrolle, noch ist Christopher Lannert, sondern Maximilian Großer letzter Verteidiger. Zudem lag auch nach objektiver Datenbasis keine Großchance vor. Aufgrund dieser Fakten haben wir gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dass trotz dieser Sachverhalte, Argumente und den strafmildernden Aussagen beider Spieler an der Zwei-Spiele-Sperre festgehalten wurde, ist aus unserer Sicht sehr hart und schwer nachvollziehbar, auch wenn wir das Ergebnis des DFB-Bundesgerichts akzeptieren müssen."
Akzeptieren, ja - aber nicht ohne einen Appell an die entscheidenden Gremien im Sinne künftiger Entscheidungen. Denn wie es weiter vonseiten der Ostwestfalen heißt, habe man gemeinsam mit dem Daten- und Analyseanbieter "Impect" Vergleichsdaten zur Bewertung von Großchancen vorgelegt, um die Tatsache einer in diesem konkreten Fall nicht vorhandenen Großchance zu untermauern. "Der von Impect errechnete und standardisierte xG-Wert der Torchance von Kutschke liegt bei einer Torwahrscheinlichkeit von 0,106 (10,6 Prozent)", so die Arminia. "Eine Großchance wird von verschiedenen Datenanbietern erst ab Werten von 0,25 bis 0,35 (25 bis 35 Prozent) definiert."
Der Vorschlag, den die Arminia deshalb aus den Erkenntnissen ableitet: "Der DSC schlägt vor, zukünftig auch statistische Kennzahlen wie die Expected-Goals-Werte in solche Bewertungen der Strafmaße einzubeziehen, um so weitreichende Entscheidungen transparenter, nachvollziehbarer und für die Spieler gerechter zu machen."