Der Rechtsstreit zwischen Jamal Naji und dem Bergischen HC über die Gültigkeit einer Auflösungsklausel im Arbeitsvertrag geht in die letzte Instanz. Sowohl die erste wie auch die zweite Instanz entschieden zu Gunsten des Trainers. "Wenn das Urteil so wie erwartet ausfallen wird, werden wir den Revisionsweg bestreiten und das Bundesarbeitsgericht anrufen", hatte Föste bereits vor dem Urteil gegenüber handball-world angekündigt."Wir wollen einfach verhindern, dass eine solche Vorgehensweise stilprägend wird", sagt Föste weiter und führte aus: "Wir wollen alles dafür tun, dass am Ende ein klares Urteil steht. Diese Art der Klausel, wonach Verträge nur in Verbindung mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Liga gelten, hat in Deutschland ja praktisch jeder Profiklub - weit über den Handball hinaus."
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte in seinem Urteil eine Revision zugelassen. "Wie BHC-Geschäftsführer Jörg Föste bestätigte, hat der Club Revision am Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt", berichtet nun das Solinger Tageblatt, dass der Verein den angekündigten Schritt auch vollzogen hat. Ein Termin steht noch nicht fest.
Worum geht es in dem Streit?
Nach zwölf Niederlagen in Folge war Naji trotz Vertrags bis 2028 vor einem Jahr vom damaligen Bundesligisten freigestellt worden. Anschließend stieg der BHC in die 2. Liga ab. Najis Vertrag endete daraufhin nach Sicht des BHC zum 30.06.2024, weil es in seinem Arbeitspapier eine entsprechende Klausel gab, wonach der Kontrakt nur für die erste Liga gültig war. Naji aber war der Ansicht, dass sein Vertrag - wegen der seiner Meinung nach unwirksamen "Ligaklausel" - noch nicht aufgelöst worden sei. Zudem habe der BHC die mit ihm vereinbarte Vergütung nicht vollständig abgerechnet. In erster Instanz entschied das Arbeitsgericht Solingen zu Gunsten von Naji, in der zweiten dann das Landesarbeitsgericht Düsseldorf.