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Clenbuterol-Nachweis bei Langläuferin Carl - DSV gibt Erklärung ab

kicker

Wie der DSV am Mittwoch in einer Pressemitteilung publik machte, sei bei Carl bei einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfs die Substanz Clenbuterol nachgewiesen worden. Der Wirkstoff ist laut Dopingbehörde WADA verboten.

Carl sei am 26. März nach ihrem letzten Rennen bei den Militär-Weltspielen CISM ein Hustensaft durch den Truppenarzt der Bundeswehr verordnet und verabreicht worden. Das Medikament namens Spasmo Mucosolvan sollte eine akute spastische Bronchitis lindern, enthält jedoch Clenbuterol.

Die DSV-Athletin habe die Einnahme des Medikamentes nach Angaben des Verbandes "vollständig und proaktiv" angegeben. Laut DSV handelte es sich um einen bedauerlichen Einzelfall, für den die Bundeswehr die Verantwortung übernahm. Der behandelnde Arzt gestand ein, dass er einen persönlichen Fehler gemacht habe. Ursprünglich sei der Hustensaft Mucosolvan (Ambroxol) bestellt worden, dann jedoch Spasmo Mucosolvan geliefert worden. "Der Medikamentenkoffer wurde von ungeschultem Personal gepackt", gab der Sanitätsdienst der Bundeswehr zu Protokoll, am Wettkampfort Andermatt habe somit auch kein anderes Mittel zur Verfügung gestanden. Der Arzt habe zudem "unter hohem Zeitdruck" gehandelt und es versäumt, die Sportlerin auf den dopingrelevanten Stoff hinzuweisen. Somit konnte auch kein Notfallantrag für eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden.

DSV: "Unglückliche Verkettung organisatorischer und medizinischer Umstände"

Diese "unglückliche Verkettung organisatorischer und medizinischer Umstände", wie der DSV den Sachverhalt einstuft, führt nun dazu, dass Carl vorübergehend suspendiert ist und allein trainieren muss. Obwohl, wie der Sanitätsdienst festhält, "die Sportlerin keinerlei Schuld" treffe. Carl habe im Vertrauen auf kompetente Betreuung gehandelt, sei darüber hinaus "durch Schlafmangel und völlige körperliche Erschöpfung in ihrer Wahrnehmung leicht eingeschränkt" gewesen.

Mit einer Stellungnahme bei der nationalen Dopingbehörde NADA beabsichtigt der DSV dazu beizutragen, "diese für die Athletin schwierige Situation aufzulösen". Stefan Schwarzbach, Vorstand Kommunikation im Verband, erklärte: "Wir stehen für sauberen Sport - aber ebenso für Fairness und Verantwortung. Victoria Carl wird derzeit mit möglichen Konsequenzen konfrontiert, für die sie medizinisch nicht verantwortlich ist. Eine Sperre, insbesondere mit Blick auf die Olympischen Spiele, wäre aus unserer Sicht weder gerecht noch verhältnismäßig."

Carl: "Mir war nicht bewusst, dass ein verbotener Wirkstoff enthalten ist"

Auch Carl selbst meldete sich in einem vom DSV verbreiteten Video-Statement zu Wort: "Ich war krank, hatte starke Hustenanfälle und habe das Medikament auf ärztliche Anweisung genommen. Ich habe alles offengelegt - mir war nicht bewusst, dass ein verbotener Wirkstoff enthalten ist. Ich hoffe sehr, dass die Umstände nachvollzogen und fair bewertet werden." Carl gab an, dass es ihr aktuell "sehr, sehr schlecht" gehe. "Es ist sehr, sehr hart und zieht extrem viel Energie."

Die Bundeswehr hat derweil ein internes Prüfverfahren eingeleitet.

Das Verfahren bei der NADA wurde aufgenommen. DSV und Bundeswehr hoffen "im Sinne der unschuldigen Athletin auf einen vollständigen Freispruch", da selbst eine kurzfristige Sperre "de facto einem Startverbot bei den Olympischen Spielen 2026 und damit einem möglichen Karriereende gleichkäme".

Die 29-jährige Carl ist Olympiasiegerin, gewann 2022 in Peking mit Katharina Hennig Gold im Teamsprint, sowie Silber mit der 4x5-Kilometer-Staffel. Zuletzt holte Carl bei der WM in Trondheim Anfang des Jahres auch Bronze mit der 4x7,5-Kilometer-Staffel.