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Hamm-Westfalen fordert Aufstockung der 2. Liga auf 19 Teams

kicker

Wie die Bild-Zeitung berichtet, fordern die Rechtsanwälte des ASV von der Kanzlei Berghoff & Deppenkemper aus Hamm in einem Schreiben an die HBL: "Die einzig interessengerechte Lösung, ist die Aufstockung der 2. Handball-Bundesliga in der Saison 2025/2026 auf 19 Mannschaften und nur einem Absteiger in die 3. Liga aus der Saison 2024/2025."

Der ASV Hamm-Westfalen hat auf Nachfrage von handball-world bestätigt, dass er den Ligaverband kontaktiert hat, auch weil man um den "sportlichen Wettbewerb" fürchtet. Die Westfalen befinden sich, wie auch der Dessau-Roßlauer HV aktuell in der Schwebe: Eigentlich waren sie am letzten Spieltag abgestiegen, sollte der DRHV allerdings das Wiederholungsspiel verlieren, bleibt der ASV doch in der 2. Bundesliga.

Die offene Frage nach der Spielklasse zieht dabei weitere Unsicherheiten nach sich, denn an sie sind unter anderem auch Spielerverträge gekoppelt. Mehrere Spieler haben gültige Verträge für die nächste Saison in der 2. Liga, bei einem Abstieg aber nicht für die 3. Liga. Da der Abstieg am letzten Spieltag festzustehen schien, richteten sich sowohl Verein wie auch Spieler darauf ein.

Einige Spieler sollen nach dem durch den Abstieg angenommenen Ende des Vertrags dem Vernehmen bereits neue Vereine gefunden haben, bleibt Hamm nun aber in der 2. Liga hätten sie weiter einen Vertrag beim ASV. Auch für den Verein eine schwierige Situation, für einen Start in der 2. Bundesliga waren die Personalplanungen schon weit vorangeschritten.

Zeitpunkt als Zwickmühle

Zwar hat der ASV bei nominell sieben Abgängen mit Niklas Gautzsch (TSV Hannover-Burgdorf) bislang nur einen Neuzugang präsentiert, allerdings hatte Hamm aufgrund der großen Verletzungssorgen im Saisonverlauf auch den Kader entsprechend aufstocken müssen. Der Kader für die 2. Bundesliga stünde, für die 3. Liga dürften aber vermutlich aufgrund der Vertragssituation zahlreiche Spieler fehlen. Jetzt aber neue Spieler für die 3. Liga zu verpflichten könnte bei einem Klassenverbleib wiederum zu Problemen führen. Eine Zwickmühle. Der ASV Hamm-Westfalen hadert unterdessen weniger mit der Ansetzung des Wiederholungsspiels, sondern vielmehr mit der Verfahrensdauer und dem Zeitpunkt der Verkündung. Nach dem Heimspiel am 27. April hatte TUSEM Essen seinen Protest fristgemäß zum 29. April eingelegt, im Anschluss zog sich das Verfahren über zwei Instanzen allerdings hin, bis dann am 11. Juni das endgültige Urteil gesprochen wurde.

Ansetzung gegen die Durchführungsordnung?

Zudem verweist der ASV Hamm-Westfalen nach Informationen von handball-world in seinem Schreiben an den Ligaverband auf Paragraph 2 der Durchführungsordnung der Handball Bundesliga. Dieser besagt:

"Die Spiele der Lizenzligen sollen im Rundensystem mit Hin- und Rückspielen gemäß § 42 SpO und den nachfolgenden Ergänzungen ausgetragen werden. Die Spiele der Hinrunde sind grundsätzlich bis zum letzten Spieltag der Hinrunde auszutragen. Die Spiele der Rückrunde - bis auf den letzten Spieltag - sind vor dem letzten Spieltag auszutragen. Spiele der Rückrunde dürfen grundsätzlich nicht in der Hinrunde ausgetragen werden. Notwendige Änderungen des Spielsystems durch die HBL sind mit Zustimmung (3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen) der Stimmberechtigten in der Mitgliederversammlung zulässig."

"Die Ungewissheit betrifft ja nicht nur uns, sondern auch den Dessau-Roßlauer HV", betont ASV-Geschäftsführer Markus Fuchs auch mit Blick auf die Kaderplanung, den bevorstehenden Dauerkartenverkauf, entsprechende Erlöse aus dem TV-Vertrag und auch Verträge mit Sponsoren und Partnern. Daher wäre aus seiner Sicht eine Aufstockung der Liga auf 19 Mannschaften zur kommenden Saison bei nur einem Absteiger die sportlich fairste Lösung für alle Beteiligten.

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