Fehlercode: %{errorCode}

Nach Final-Absage im Europapokal: EHF verhängt Geldstrafen gegen beide Klubs

kicker

Am 25. Mai sollte zwischen HC Alkaloid und AEK Athen das Rückspiel im Europapokal-Finale steigen. Doch die Partie hat nicht stattgefunden. AEK-Fans wurde in Skopje der Zutritt verweigert und der griechische Vizemeister hat sich anschließend dazu entschieden, das Spiel zu boykottieren.

Nach dem Alkaloid das Hinspiel in Griechenland bereits mit 29:25 gewonnen hat, wertete die EHF das Rückspiel am 28. Mai mit 10:0 für die Nordmazedonen, die damit Europapokalsieger im EHF European Cup sind. Zwei Verfahren waren allerdings noch offen, nun ist auch dort eine Entscheidung gefallen.

Wie die EHF mitteilte, habe AEK Athen "gegen die grundlegende Pflicht des Vereins zur Teilnahme an einem angesetzten Spiel verstoßen. Der Handballgerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Weigerung, ein Spiel auszutragen, nicht nur ein schwerwiegendes unsportliches Verhalten gegenüber allen anderen gegnerischen Mannschaften darstellt, sondern auch zu strengen Konsequenzen führt, die im Wettbewerbsreglement und im EHF-Strafenkatalog aufgeführt sind."

Geldstrafen gegen beide Klubs

Aus diesem Grund hat das Handballgericht gegen den griechischen Vizemeister eine Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt. Zudem wurde AEK für zwei Spielzeiten von der Teilnahme an EHF-Wettbewerben ausgeschlossen. Die Hälfte der Sperre wird für eine Zeit von zwei Jahren auf Bewährung verhängt, damit ist der AEK Athen in der kommenden Spielzeit aber nicht international startberechtigt. Innerhalb von 7 Tagen kann beim EHF-Berufungsgericht Revision eingelegt werden.

Auch der HCA muss eine Geldstrafe zahlen. "Das Handballgericht stellte fest, dass Alkaloid verpflichtet war, dem Gastverein eine bestimmte Anzahl von Eintrittskarten zur Verfügung zu stellen. Indem Alkaloid nicht genügend Karten zur Verfügung stellte, verstieß es gegen die einschlägigen EHF-Regularien", so die EHF. Der Handballgerichtshof entschied daher auf eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, da der nordmazedonische Klub nicht die erforderliche Anzahl von Eintrittskarten bereitstellte. Auch Alkaloid kann innerhalb von 7 Tagen Revision beim EHF-Berufungsgericht einlegen.