Das Statement im Wortlaut
"Die Sportgerichtsbarkeit im Deutschen Handballbund ist unabhängig und allein Satzung und Ordnungen des DHB sowie den Handballspielregeln verpflichtet. Sowohl die 2. Kammer des Bundessportgerichts als auch das Bundesgericht haben gemäß der Rechtsordnung entschieden. Die Verfahrensbeteiligten haben die Rechtsordnung, den damit verbundenen Rechtsweg sowie die zeitlichen Fristen in Anspruch genommen.
Das Spieljahr endet mit dem 30. Juni insbesondere auch, weil es notwendige sportgerichtliche Verfahren geben kann; solche Fälle könnten auch mit Ereignissen am letzten Spieltag verbunden sein.
Die Vereine TuSEM Essen und Dessau-Roßlauer HV 06 waren Teil des Prozesses und so über mögliche Konsequenzen stets im Bilde. Deutscher Handballbund und die Handball-Bundesliga werden dennoch weiterhin an den grundlegenden Ordnungen arbeiten, um Prozesse - immer unter Beachtung einer höchsten Entscheidungsqualität - zu optimieren."