Der Schweizerische Fussballverband (SFV) revidiert die Prioritätenordnung im Wettspielreglement und stärkt damit den Zugang zu Spielfeldern für Frauen und Mädchen. Die Women’s Super League (WSL) wird neu auf Priorität 2 geführt, weitere Frauenligen wie die Nationalliga B (NLB) oder 1. und 2. Liga werden ebenfalls höher eingestuft. Gleichzeitig stärkt der SFV die strukturellen Grundlagen im Klubfussball der Frauen und führt für die WSL klare Lizenzierungsstandards ein.
Die bisherige, historisch gewachsene Prioritätenordnung dient in vielen Städten und Gemeinden als Grundlage für die Zuteilung und Nutzung von Spielfeldern und bildet die sportlichen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die erfreuliche und dynamische Entwicklung des Frauenfussballs macht es erforderlich, diese Ordnung weiterzuentwickeln, um Mädchen und Frauen in allen Kategorien vergleichbare und zeitgemässe Entwicklungsbedingungen zu ermöglichen.
Mit der Überarbeitung setzt der SFV ein zentrales Anliegen des "Here to stay"-Legacy-Programms der UEFA Women’s EURO 2025 um: gleichwertige Voraussetzungen für alle. Die neue Prioritätenordnung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.
Priorität 1 geniesst, wie bis anhin, die Super League der Männer. Die Challenge League der Männer genoss bislang Priorität 2, doch ab dem 1. Juli wird diese auf Priorität 3 zurückgestuft. Dafür geniesst dann die höchste Frauenliga in der Schweiz, die Super League Frauen, künftig die Priorität 2.
In engem Austausch mit der SFL wurden die Anpassungen im Elitebereich gemeinsam abgestimmt. Dabei wurde sichergestellt, dass die bewährten Strukturen der höchsten Männerligen sowie die bestehenden Medien- und Spielplananforderungen berücksichtigt bleiben: Die Super League der Männer behält Priorität 1, die Challenge League wird auf Priorität 3 eingestuft. Voraussetzung dafür ist eine koordinierte Spielplanerstellung der höchsten Männer- und Frauenligen unter Berücksichtigung des TV-Live-Spiels der Challenge League sowie der beiden letzten Spielrunden im Mai, um die bestehenden Medienrechte zu wahren.
SFL übernimmt Lizenzierungsverfahren für die Women’s Super League
Bereits per sofort übernimmt die SFL das Lizenzierungsverfahren für die Teilnahme an der Women’s Super League sowie an den europäischen Klubwettbewerben der UEFA für Männer und Frauen. Damit wird die WSL ab der Saison 2026/27 in ein strukturiertes, transparentes und bewährtes Lizenzierungssystem eingebunden: Sämtliche Klubs, die an der Meisterschaft teilnehmen, müssen künftig definierte Mindeststandards in zentralen Bereichen wie Organisation, Infrastruktur und Nachhaltigkeit erfüllen, um eine Lizenz zu erhalten.
Das Lizenzierungsverfahren ist im Profifussball für den Spielbetrieb der SFL und für die internationalen UEFAWettbewerbe, inklusive UEFA Women’s Champions League, seit Jahren etabliert. Die Ausdehnung dieses Systems auf die Women’s Super League ist ein konsequenter nächster Schritt in der Weiterentwicklung des Frauenklubfussballs in der Schweiz. Sie schafft verlässliche Rahmenbedingungen, stärkt die Professionalität der Liga und setzt ein klares Zeichen für Qualität, Stabilität und Zukunftsfähigkeit.
SFV-Präsident Peter Knäbel sagt: "Mit diesen Anpassungen stärkt der SFV das Fundament für die weitere Entwicklung des Frauenfussballs auf allen Stufen. Die Anpassungen sind so gestaltet, dass die Bedürfnisse des gesamten Schweizer Fussballs und der bestehenden Rahmenbedingungen, berücksichtigt werden. Die neue Prioritätenordnung steht für ein Miteinander, das Gleichstellung, Leistungsorientierung und Fairness gleichermassen stärkt."