Für den 1. FSV Mainz 05 könnte die neue Saison kaum stressiger starten. Seit diesem Dienstag haben die Rheinhessen die unliebsame Gewissheit, dass sie zum Auftakt fünf Pflichtspiele in 14 Tagen absolvieren müssen. Mit ihrem Ansinnen, das DFB-Pokal-Erstrundenspiel bei Dynamo Dresden zu verlegen, scheiterten sie auch vor dem DFB-Bundesgericht - und müssen sich dem Spielplan nun fügen.
Der DFB hatte die Partie beim Zweitliga-Aufsteiger am Montag, 18. August, um 18 Uhr angesetzt und damit nur drei Tage vor dem Hinspiel der Conference-League-Play-offs. Hintergrund ist das Stadtfest "Canaletto", das vom 15. bis 17. August in Dresden stattfindet und - so die Begründung des DFB - wegen verbindlicher Vorgaben der örtlichen Sicherheitsbehörden einen Termin des Pokal-Spiels bereits am Wochenende unmöglich machte.
Das DFB-Bundesgericht entschied, dass die Verwaltungsbeschwerde zwar zulässig, jedoch nicht begründet ist. Bei der Ansetzung der Partie von Seiten der mit dem Einspruch des Vereins befassten Fachgruppe Spielbetrieb sei kein Ermessensfehler begangen worden.
Dynamo stimmte nicht zu
"Da Dynamo Dresden einer Vorverlegung nicht zugestimmt hat und mit dem Montag (18. August) ein Spieltag zur Verfügung stand, der innerhalb des Rahmenterminkalenders lag, für den keine Sicherheitsbedenken der Polizeibehörden vorlagen, lag die Ansetzung des Spiels auf diesen Tag auch unter diesem Gesichtspunkt innerhalb des Ermessens der Fachgruppe", befand das Bundesgericht laut DFB.
Eine Abweichung vom Rahmenterminkalender gegen den Willen eines betroffenen Vereins wäre nur möglich gewesen, wenn überragende Gründe diese Ausnahme notwendig machten. "Ein solcher Ausnahmefall liegt hier noch nicht vor - auch die Spieltaktung des 1. FSV Mainz 05 begründet keine solche Ausnahme", schreibt der DFB. "Der Drei-Tage-Rhythmus ist bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben nicht ungewöhnlich, sodass sich die betreffenden Mannschaften darauf einstellen müssen. Eine unzumutbare Belastung und Benachteiligung ist darin nicht zu erkennen."
Heidel: "Deutlicher Wettbewerbsnachteil"
Christian Heidel nennt das Urteil "sehr enttäuschend" und sieht einen "deutlichen Wettbewerbsnachteil des einzigen Vereins, der den deutschen Fußball in der Conference League vertritt. Die hohe Belastung und die kurzen Regenerationszeiten unserer Spieler schränken uns innerhalb der ersten zwei Wettkampfwochen erheblich ein", gibt der FSV-Sportvorstand zu bedenken und kritisiert: "Bei anderen Klubs waren in der Vergangenheit Spielverlegungen möglich, da wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen."
In der Tat musste der DFB auf Geheiß des Bundesgerichts im Winter 2020/21 das Pokal-Spiel Bayer Leverkusen gegen Eintracht Frankfurt vom 23. Dezember auf den 12. Januar verlegen, weil Bayer-Verantwortliche auf Gleichbehandlung gedrängt hatten, nachdem zuvor ein ähnlicher Antrag des FC Bayern auf Verlegung des Pokal-Gastspiels bei Holstein Kiel erfolgreich gewesen war. Als Grund hatten die Münchner die hohe Belastung der Spieler in diversen Wettbewerben bis Weihnachten angeführt.
"Fachgruppe Spielbetrieb gibt kein gutes Bild ab"
"Insbesondere die Fachgruppe Spielbetrieb gibt im aktuellen Vorgang kein gutes Bild ab", findet Heidel. "Aufgrund der bekannten zeitlichen Beschränkungen für die Austragung der Partie in Dresden und unserer Teilnahme in der Conference League hätte bereits im Vorfeld eine Lösung für diese Auslosung avisiert werden müssen. Dies hat man schlichtweg verpasst. Anschließend hatten wir zu keinem Zeitpunkt das Gefühl, die Fachgruppe sei konstruktiv an einer Lösung im Sinne des Sports interessiert."
Erschwerend kommt seit der Auslosung am Montag für die Mainzer hinzu, dass sie in der Conference League mit einem Auswärtsspiel starten. Drei Tage nach dem Trip nach Dresden geht es für die Elf von Bo Henriksen nach Stockholm in Schweden oder Trondheim in Norwegen, ehe nur weitere drei Tage später der Bundesliga-Auftakt gegen den 1. FC Köln ansteht.