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Brisante Buchprüfung: Dem Club droht Ärger mit der Steuer

kicker

Es ist in nahezu ganz Fußball-Deutschland ein gerne ergriffenes Stilmittel, Mitglieder- oder Jahreshauptversammlungen mit einer positiven Personalie als Zuckerl zu garnieren. Der Kauf eines Stars etwa oder die Vertragsverlängerung eines Publikumslieblings. Oder eben eines Trainers. Von ungefähr wird es also nicht kommen, dass zuletzt mehrere Medien darüber berichteten, der 1. FC Nürnberg und sein Cheftrainer Miroslav Klose hätten sich auf eine Verlängerung des aktuell noch bis Saisonende datierten Arbeitspapiers geeinigt.

Vorstand und Aufsichtsrat möchten Ergebnisabführungsvertrag

Und der Weltmeister von 2014 hat zuletzt ja auch zahlreiche Argumente gesammelt. Nach einem komplizierten Start in diese Spielzeit inklusive DFB-Pokal-Aus beim Regionalligisten FV Illertissen ist seine Mannschaft aktuell seit fünf Partien unbesiegt. Gut möglich also, dass Sportvorstand Joti Chatzialexiou am Dienstagabend die frohe Botschaft von Kloses Vertragsausdehnung verkündet. Dann nämlich treffen sich die FCN-Mitglieder zur JHV in der Kia-Metropol-Arena.

Diskussionsstoff allerdings bietet neben den Finanzzahlen ein eher dröge anmutendes Thema. Denn: Der dreiköpfige Vorstand, dem neben Chatzialexiou noch Niels Rossow (Strategie und Marketing) und Stefan Heim (Finanzen) angehören, und der Aufsichtsrat möchten sich gerne grünes Licht für einen Ergebnisabführungsvertrag zwischen dem eingetragenen Verein und seiner erst Ende 2023 ins Leben gerufenen Marketing-GmbH geben lassen. Ein Schritt, der mit der Finanzierung des erhofften Stadionumbaus zusammenhängen dürfte. Und der manchen verwundert.

2022 argumentierte man noch mit "Schutz des Vereinsvermögens"

Denn konkret steht in der Begründung zum Antrag: "Ziel ist es, dem Verein als 'Mutter' die volle Kontrolle auch über jene Aktivitäten, die formal an GmbH-Töchter übertragen wurden, zu erhalten." Vor dem Hintergrund der Argumentation anno 2022, als sich Vorstand und Aufsichtsrat von den Mitgliedern die Gründung einer solchen GmbH genehmigen ließen, wirkt das zumindest diskutabel. Als ein Aspekt für die GmbH-Gründung wurde damals nämlich sogar der Punkt Kontrolle angeführt: "Gegründete Tochtergesellschaften unterliegen der Kontrolle durch den Vorstand sowie der laufenden und erhöhten Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Jede Gründung von Tochtergesellschaften benötigt in jedem Fall die Zustimmung des Aufsichtsrats."

Zudem warfen die FCN-Macher damals auch einen "Schutz des Vereinsvermögens" durch die GmbH-Gründung in die Debatte: "Die Tochtergesellschaft steht mit ihrem eigenen Vermögen ein, bei z.B. Schadensersatzansprüchen bliebe das Vermögen des Vereins unangetastet." Mit Ergebnisabführungsvertrag flössen künftig zwar die Gewinne der GmbH in den e.V. Aber: Der Verein würde auch die volle Verlusthaftung für die GmbH tragen. Und: Die Ergebnisse der Töchter würden im Konzern aufgehen. Die Frage wäre dann, wie transparent dieses Konstrukt noch ist, weil keine einzelne Bilanzierungspflicht mehr besteht. Denn mit dem Votum - die Hürde liegt bei 75 Prozent der anwesenden Mitglieder - streben Vorstand und Aufsichtsrat auch die Ergebnisabführung für künftige Töchter an. Das beträfe dann auch Gesellschaften, die weit mehr Geld bewegen als eine Marketing-GmbH, eine Stadion-Betreiberfirma beispielsweise. Ex-Aufsichtsrat und Radiomoderator Günther Koch etwa stellt einen eigenen Antrag, will Transparenz gerade mit Blick auf Tochtergesellschaften in der Satzung verankern, Stichwort Mitgliederkontrolle.

Wurden die Gratis-Ehrenkarten falsch versteuert?

Kontrolliert wurden zuletzt auch die Bücher des FCN - nicht aus Spaß an der Freude, sondern wegen einer Sache mit Brisanz. Nach kicker-Informationen soll ein Verdacht der unrichtigen Lohnsteueranmeldung vorliegen. Dabei soll es um fehlerhafte Versteuerung von gratis herausgegebenen Ehrenkarten gehen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch das Thema ist heikel, weil es im schlimmsten Falle in einem Steuerstrafverfahren münden könnte.

Und delikate Fragen aufwirft: Ist der Sachverhalt im Zuge einer Betriebsprüfung aufgefallen? Hat der FCN eine Selbstanzeige gestellt? Wer ist zuständig und zeichnungsberechtigt für die Steuererklärung? Gibt es ein funktionierendes Tax-Compliance-Konzept? Welche Jahre sind betroffen und um welche Finanz-Volumina handelt es sich? Ist der Aufsichtsrat von diesem Sachverhalt bereits in Kenntnis gesetzt worden?

Der FCN antwortet nicht konkret, sondern mit allgemeinem Statement

Konkret eingehen möchte der Zweitligist auf keine dieser Fragen, sondern antwortet mit einem allgemein gehaltenen Statement: "Für unseren Verein hat die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich der steuerlichen Compliance, oberste Priorität. Wir stehen hierzu in regelmäßigem und konstruktivem Austausch mit den zuständigen Behörden. Zu einzelnen Vorgängen können wir keine Auskünfte erteilen." Aufseiten des Aufsichtsrats schweigt man sich auf Anfrage aus. Eine Taktik, die am Dienstag gegenüber den Mitgliedern womöglich nicht zum Erfolg führen wird.