Als der DFB 2019 einen unabhängigen Vergütungsausschuss einführte, um die Aufwandsentschädigungen für seine Präsidiumsmitglieder von Externen festlegen zu lassen, war das Ansehen des Verbandes nicht das allerhöchste. Vier Jahre zuvor war die Sommermärchen-Affäre losgetreten worden, zudem war mit Reinhard Grindel mal wieder ein Präsident über eine delikate Thematik gestolpert, hatte der CDU-Politiker doch eine teure Uhr des ukrainischen Oligarchen Grigori Surkis angenommen und war deshalb im Frühjahr 2019 zurückgetreten. Kurzum: Der DFB stand - mal wieder - unter Druck.
Unter dem im September 2019 als Grindel-Nachfolger gewählten Fritz Keller bildete sich ein Vergütungsausschuss, der unter der Führung des früheren Geschäftsführers des VfL Wolfsburg, Wolfgang Hotze, 2020 Aufwandsentschädigungen für die DFB-Präsidiumsmitglieder festlegte und diese auch deckelte. In den Vorjahren war das Vergütungsthema immer mal wieder hochgekocht, speziell nach dem Wechsel von Wolfgang Niersbach vom Haupt- ins Ehrenamt. Transparenz sollte einkehren, ein Schlagwort, das bereits Grindel angeschoben hatte.
2022 konkretisierte der DFB-Bundestag dann: Die Höhe der Saläre für die Top-Funktionäre sollte sich an den Diäten der Abgeordneten des Deutschen Bundestags orientieren, um eine transparente Bezugsgröße zu haben. Bemessen werden sollte am tatsächlichen Aufwand, den ein Präsidiumsmitglied in Diensten des DFB hat, wobei ein Minimum von 1,5 Tagen pro Woche angesetzt wurde.
Es geht prinzipiell um fünfstellige Summen im Jahr
Beispielhaft berechnet: Die aktuellen monatlichen Abgeordnetenbezüge liegen bei 11.833,47 Euro (steuerpflichtige Aufwandsentschädigung) plus 5.349,58 Euro steuerfreier Amtsausstattung, das ist eine Kostenpauschale für Büro, Reisen und Mitarbeiter. Analog daraus ergibt sich für ein DFB-Präsidiumsmitglied aktuell ein Tagessatz in Höhe von 794 Euro. Heißt: Das Gros der Präsidiumsmitglieder, für die der Sockel von 1,5 Tagen gilt, erhielte 1.191 Euro pro Woche, hochgerechnet auf den Monat wären das brutto gut 5900 Euro.
Viel Geld für ein Wahlamt, wobei fairerweise erwähnt gehört, dass der DFB als Gesamtkonzern mit einem Jahresumsatz von 423,4 Millionen Euro 2024 mittlerweile auch finanziell betrachtet ein Tanker geworden ist. Andererseits: Das Gros der Gelder wird eben in der GmbH & Co. KG erwirtschaftet und auch verwaltet. Und für die Mitglieder des gesetzlichen Vorstands, der in der Haftung steht, wird sogar noch ein Haftungsaufschlag bezahlt. Der Präsident erhält 50 Prozent mehr, der Schatzmeister 37,5 Prozent und einfache Vorstandsmitglieder erhalten 25 Prozent mehr von der ermittelten Pauschalvergütung.
Bis dato war es die Aufgabe des Vergütungsausschusses, orientiert an den Angaben der Präsidiumsmitglieder deren tatsächliche Tagesbemessung festzulegen. Wollte ein Funktionär pauschal für seine Amtszeit drei Tage pro Woche vergütet bekommen, hatte er entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Ausschuss kontrollierte das und strich ihm gegebenenfalls einen halben oder gar einen ganzen Tag. Es geht also prinzipiell um fünfstellige Summen im Jahr.
„Ein hauptamtlicher Compliance-Beauftragter kann nie so unabhängig sein wie ein extern besetzter Ausschuss.“ (Dr. Paul Lambertz)
Dieses Prinzip allerdings steht nun auf der Kippe. Denn das DFB-Präsidium höchstselbst bringt beim DFB-Bundestag am 7. November in Frankfurt/Main einen Antrag auf Änderung der Vergütungsordnung ein. Zentraler Punkt: Statt des externen Vergütungsausschusses soll künftig der Compliance-Beauftragte des Verbandes den sogenannten Zeitwertbezug verabschieden.
"Der zeitliche Bezugswert wird zum Amtsantritt durch den Vergütungsausschuss festgelegt", heißt es bislang in dem Statut. Winkt der Bundestag den Antrag durch, wird der Vergütungsausschuss gestrichen und durch den "Compliance-Beauftragten des DFB e. V." ersetzt.
Was aus folgendem Grunde heikel ist: Während der Ausschuss unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Pröckl (früher Finanzchef Eintracht Frankfurt und SV Wehen Wiesbaden) mit Externen wie der Wirtschaftsprüferin Katrin Gäbler, dem langjährigen Frankfurter Vorstandschef und Ex-DFL-Geschäftsführer Heribert Bruchhagen sowie dem Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Marcel Tyrell besetzt ist, steht der Compliance-Beauftragte als Angestellter in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Verband.
"Anstatt unabhängige Gremien zu stärken, würde der DFB meines Erachtens zentrale Entscheidungen ins Hauptamt verschieben. Das wäre ein Rückschritt in Sachen unabhängiger Kontrolle", kritisiert Dr. Paul Lambertz auf kicker-Anfrage den Antrag. In den Augen des Fachanwalts für Sportrecht "kann ein hauptamtlicher Compliance-Beauftragter nie so unabhängig sein wie ein extern besetzter Ausschuss. Das kann auch nicht die aufgenommene Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten wettmachen."
Die angedachte Änderung erweckt den Eindruck einer Retourkutsche
Begründet wird der Antrag mit "Herausforderungen und Schwachstellen", die "im Rahmen der operativen Arbeit des Vergütungsausschusses" deutlich geworden seien. Und weiter: "An der grundsätzlichen Systematik der Vergütungsordnung sollen keine Veränderungen vorgenommen werden." Was Lambertz anders sieht: "Dass durch die Reform die grundsätzliche Systematik der Vergütungsordnung erhalten werden soll, sehe ich nicht. Ich bewerte die Reform so, dass gerade die Systematik komplett geändert werden soll. Die Reform würde den Vergütungsausschuss doch entmachten. Man müsste sich dann die Frage stellen, warum es solch ein Gremium in der Zukunft überhaupt noch geben muss."
Nach kicker-Informationen soll es Diskrepanzen zwischen dem Ausschuss und dem einen oder anderen Präsidiumsmitglied gegeben haben, das gerne einen höheren zeitlichen Aufwand geltend gemacht hätte. Wobei sich jeweils das Kontrollgremium durchgesetzt hat. Die angedachte Änderung erweckt nun den Eindruck einer Retourkutsche.
Zwar soll in die Schlussbestimmungen noch folgender Satz aufgenommen werden: "Der Vergütungsausschuss entscheidet über die Höhe der pauschalen Vergütung des Funktionsträgers auf der Grundlage der vom Compliance-Beauftragten gemäß § 2 Abs. 6 und 8 ermittelten und festgelegten zeitlichen Bezugswerte." Allerdings sind genau diese Zeitangaben faktisch der einzige Hebel - den künftig ein Hauptamtlicher in der Hand halten soll, kein unabhängiger Externer. Denn die grundsätzliche Bemessungsgrenze, also die Abgeordnetendiäten, sind ja festgelegt in der Vergütungsordnung.
„Gute Governance lebt von unabhängiger Kontrolle, und genau diese würde meiner Einschätzung nach nun ausgehöhlt werden.“ (Dr. Paul Lambertz)
Die konnte bislang zwischen zwei DFB-Bundestagen durch eine 80-Prozent-Mehrheit im DFB-Vorstand geändert werden - allerdings nur mit Zustimmung des Vergütungsausschusses. Der Terminus "mit Zustimmung" soll gestrichen werden und durch "nach Anhörung" ersetzt werden. Aus einem harten Vetorecht würde also lediglich eine beratende Funktion werden. Beraten kann der Ausschuss künftig auch, "wenn ihn der Compliance-Beauftragte kontaktiert und um eine Stellungnahme zu Einzelsachverhalten bittet".
Wie häufig das der Fall sein wird, darauf darf man gespannt sein. Lambertz jedenfalls ist der Meinung, dass die Reform, so sie der Bundestag denn verabschiedet, ein Schritt zurück ist: "Gute Governance lebt von unabhängiger Kontrolle, und genau diese würde meiner Einschätzung nach nun ausgehöhlt werden."