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Schlagabtausch zu Beginn des DFB-Steuerprozesses

kicker

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Verband bei der Deklarierung der Erlöse aus der Bandenwerbung in den Jahren 2014 und 2015 dem Fiskus 3.530.662,35 Euro an Steuern vorenthalten, indem er die Einnahmen nicht dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sondern der Vermögensverwaltung zuordnete.

Im Zuge der Ermittlungen wurde im April 2020 ein Verfahren (Aktenzeichen 5/2 KLs 12/22 - 7550 Js 216841/20) eröffnet. Dabei kam es auch zu einer medienwirksam inszenierten Razzia mit 200 zum Teil mit Maschinenpistolen ausgestatteten Beamten in der DFB-Zentrale und den Wohnhäusern von sechs ehemaligen Spitzenfunktionären.

Die meisten Verfahren wurden später durch die Zahlung von Geldauflagen eingestellt. So zahlte der ehemalige DFB-Präsident Reinhard Grindel 80.000 Euro und der ehemalige Generalsekretär Friedrich Curtius 20.000 Euro. Lediglich Stephan Osnabrügge wollte diesen prozessökonomischen Weg nicht gehen, ihm war die Zahlung von 20.000 Euro angeboten worden.

Rechtsanwalt Oesterle: "Abenteuerliche juristische Verrenkungen"

Osnabrügge ist davon überzeugt, sich nicht strafbar gemacht zu haben. "Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass er von ehemals sechs Beschuldigten übriggeblieben ist", sagte Jörg Oesterle, einer seiner beiden Rechtsanwälte. Beim Prozessauftakt am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main ging Oesterle mit den Strafverfolgungsbehörden hart ins Gericht. In seinem Eröffnungsstatement sprach er von "abenteuerlichen juristischen Verrenkungen", die nötig gewesen seien, um überhaupt eine Anklage zu ermöglichen. Den Finanzbehörden sei nichts vorenthalten worden.

Ähnlich argumentierte DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner. Aus dessen Sicht gehe es um die schwierige Rechtsfrage, wie die Verpachtung der Bandenwerbung an den damaligen Partner Infront vor dem Hintergrund im Laufe der Zeit geänderter Verträge zu bewerten sei. Durch einen neuen Passus sei der DFB im Laufe der Zusammenarbeit von "einer passiven Rolle in eine aktive Rolle gewechselt", was sich auf die steuerliche Beurteilung ausgewirkt habe, wie Oberstaatsanwalt Markus Weimann betonte.

Auch Koch und Grindel sollen als Zeugen aussagen

An den zunächst bis Ende Februar anberaumten zehn Verhandlungstagen sollen zahlreiche Zeugen gehört werden, darunter in den kommenden Wochen Rainer Koch, der ehemalige DFB-Vizepräsident und kommissarische Präsident, sowie im weiteren Verlauf Reinhard Grindel, der 2016 zum DFB-Präsidenten gewählt wurde.

Für den Verband steht weit mehr auf dem Spiel, als die Frage, ob er die Zahlungen an den Fiskus um 3,5 Millionen Euro verkürzt hat. Im Zuge der Ermittlungen wurde dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen. Er musste Rückstellungen in Höhe von 26 Millionen Euro bilden.

Es ist bereits der zweite DFB-Steuerprozess in diesem Jahr. Im Juli wurde er wegen Steuerhinterziehung im WM-Jahr 2006 zu einer Geldbuße von 130.000 Euro verurteilt, wovon 20.000 Euro erlassen wurden unter anderem wegen der langen Verfahrensdauer. Auch für das Jahr 2006 hatte der DFB die Gemeinnützigkeit verloren und Steuern in Höhe von 22,57 Millionen Euro nachgezahlt. Gegen die Bescheide hat der Verband Klage vor dem Hessischen Finanzgericht eingereicht.

Im sogenannten "Sommermärchen-Prozess" war auch der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger einer der Angeklagten. Das Verfahren gegen ihn wurde gegen eine geringe Geldauflage von 10.000 Euro ohne Urteil eingestellt. Dem neuen DFB-Steuerprozess wohnte Zwanziger am Donnerstag überraschend als Zuschauer bei.