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450.000 Euro für Ex-Liverpooler Babel

kicker

Denn die FIFA sprach Ryan Babel, der unter anderem für den FC Liverpool, Ajax Amsterdam, Galatasaray, Besiktas, Deportivo La Coruna und in der Bundesliga die TSG Hoffenheim aufgelaufen war, jüngst in einem Rechtsstreit mit Ex-Klub Eyüpspor 450.000 Euro zu. Und das kam so.

Eyüpspor verpflichtet sich zu Zahlung von 800.000 Euro

Am 8. August 2022 unterschrieb Babel einen Zweijahresvertrag bei dem Istanbuler Verein. Gut ein Jahr später, am 28. September 2023, schlossen beide Parteien eine Trennungsvereinbarung ab, in der sich der damalige Zweitligist zu einer Zahlung von 800.000 Euro verpflichtete. Jeweils 50.000 Euro sollten im Oktober und November 2023 fließen, der Rest sollte in Raten von 35.000 Euro jeweils zum Monatsende bis 30. Juni 2025 beglichen werden.

Zudem vereinbarten Eyüpspor, seit 2024 in der Süper Lig, und der Niederländer, dass im Falle eines Verzugs einer Zahlung von 14 Tagen Babel den Klub mahnen müsse und dieser dann noch sieben Tage Zeit für die Überweisung habe. Erfülle Eyüpspor seine Verpflichtungen auch dann nicht, würde sofort die komplette Restsumme sowie eine Vertragsstrafe von 100.000 Euro fällig.

Babel schaltet im Oktober 2024 die FIFA ein - mit Erfolg

Erste Probleme traten mit der August-Rate 2024 auf, Anfang Oktober wandte sich Babel dann an die FIFA, die für solche Streitfälle zuständig ist. Elf in seinen Augen ausstehende 35.000-Euro-Raten sowie die Vertragsstrafe wollte der heute 38-Jährige einklagen. Eyüpspor argumentierte, dass man lediglich mit einer Rate im Verzug gewesen sei. "Daher erachtete die Beklagte die vom Kläger geforderte Vertragsstrafe für die verspätete Zahlung nur einer Rate als rechtswidrig und überhöht", heißt es in dem Urteil der FIFA-Streitschlichtungskammer, das dem kicker vorliegt. Der 69-malige Nationalspieler hielt die Klage dennoch aufrecht, korrigierte seine Forderung aber um die eine, verspätet gezahlte August-Rate auf 450.000 Euro nach unten.

Hintergrund des Einwands des türkischen Klubs ist ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS aus dem Jahr 2021, wonach eine Vertragsstrafe unangemessen sei, "wenn sie den unter Berücksichtigung der Grundsätze von Gerechtigkeit und Billigkeit zulässigen Betrag deutlich übersteigt". Ein Argument, das die FIFA-Richter auch angesichts der Gesamtsumme von 800.000 Euro, die die beiden Parteien vereinbart hatten, verwarfen - und Babel am Ende 450.000 Euro nebst Zinsen zusprachen.