Manchmal sind auch die Nebenerwähnungen in Finanzberichten spannend. Neben der positiven wirtschaftlichen Entwicklung waren in dem Report, den der DFB am vergangenen Freitag publizierte, auch Updates zu diversen anderen, rechtlichen Fragen zu lesen, die den Verband beschäftigen. Etwa die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015.
Verband kritisiert: Finanzverwaltung lehnt Gespräche ab
Der Verband hat im Januar 2023 durch seinen amtierenden Schatzmeister Stephan Grunwald fristgerecht Einspruch gegen diese Entscheidung der Steuerbehörden eingelegt und aus den Ausführungen des Finanzberichts ist schon eine gewisse Tonalität des Unverständnisses aus der weiteren Entwicklung herauszuhören: "Zahlreiche Versuche des DFB und seiner anwaltlichen Vertreter, in Gespräche mit den Finanzbehörden zu kommen, sind gescheitert. Die Finanzverwaltung lehnt inhaltliche Gespräche und eine Einspruchsentscheidung wegen der anhängigen Strafverfahren ab und erwägt eine Verfahrensaussetzung bis zum Abschluss der Strafverfahren."
Warum hier der Plural gewählt ist, ist eine gute Frage. Denn eigentlich hatten sowohl der frühere Präsident Reinhard Grindel als auch der einstige Generalsekretär Dr. Friedrich Curtius einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in der 2014er/2015er-Sache, in der Öffentlichkeit besser bekannt als Bandenwerbungsthematik, zugestimmt. Curtius aus prozessökonomischen Gründen und sicherlich auch, weil er nicht den angestrebten Notar-Titel erwerben kann, solange ein Verfahren gegen ihn läuft. Grindel "aus familiären und beruflichen Gründen, um eine langjährige Beschädigung meiner Integrität zu verhindern", wie er sagte.
Der DFB geht als Nebenbeteiligter von einem Freispruch aus
Bleibt nur noch einer im Bunde, daher überrascht der Plural: Ex-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge. In dessen Verfahren scheint nun Bewegung zu kommen, so ist im 2024er Finanzbericht des DFB nachzulesen: "Über die Zulassung der Anklage hat das zuständige Landgericht Frankfurt noch nicht entschieden. Es ist allerdings nach Einschätzung des anwaltlichen Vertreters des DFB schon wegen des öffentlichen Interesses mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von der Zulassung und anschließender Durchführung der Hauptverhandlung zu rechnen. Nach dem derzeitigen Verhandlungsplan der zuständigen Strafkammer ist dann mit einem Verhandlungsbeginn im Spätherbst 2025 zu rechnen."
Satte 30,914 Millionen Euro hat der Verband vorsorglich als Rückstellung für dieses Strafverfahren gebildet, bei dem es um die Frage geht, inwieweit Millionen-Einnahmen aus der Bandenwerbung in die (steuerfreie) Verpachtung einzuordnen oder eben mit den üblichen 30 Prozent zu besteuern gewesen wären. Der DFB geht auf Basis der Einschätzung seiner Anwälte weiterhin davon aus, dass Osnabrügge freigesprochen wird und der Verband, der Nebenbeteiligter in dem Verfahren ist, entsprechend die Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015 zurückerhält.
Ging es den neuen Prüfern nur um mehr Steuereinnahmen?
Tatsächlich ist die Sache kompliziert, sie geht in die Jahre zurück, als sich der DFB aufgrund der Sommermärchenaffäre mit einem Betriebsprüferwechsel konfrontiert sah. Die Steuererklärung für 2016 lag unterschriftsreif auf dem Tisch und bis dato waren die Gelder den Einnahmen aus Verpachtung zugeordnet, also: steuerfrei. Die neuen Prüfer hatten kleinteilige Sachfragen aufgeworfen, etwa die, ob das DFB-Wappen auf den Trikots groß genug sei, um die Laibchen als Dienstkleidung absetzen zu können. Im Verband hatte man das Gefühl, dass es den neuen Prüfern vor allem darum ging, die Steuerlast in die Höhen zu treiben.
Für die Jahre 2012 bis 2014 fand man dann einen Deal, eine Art teilweise Besteuerung der Bandenwerbung, weshalb sowohl Präsidium als auch Präsidialausschuss entschieden, dass man auch 2016 vorsorglich teilweise versteuern müsse, um etwaige Strafzinsen zu vermeiden im Falle eines anderen Ergebnisses der Betriebsprüfung. Warum man 2015 dann dennoch zunächst der steuerfreien Pacht zugeordnet und nicht berichtigt hatte, diese Frage stellt sich in dem Strafverfahren. Allerdings ist das Steuerrecht kleinteilig und es gibt bei laufenden Prüfungen eben auch Sperrfristen für Korrekturen respektive Notwendigkeiten solcher erst nach Erteilung der Prüfbescheide. Osnabrügge, für den die Unschuldsvermutung gilt möchte sich auf Anfrage nicht äußern.
Einigung und Nachzahlung, dennoch Anklageerhebung
Im Finanzbericht ist von einer Einigung mit den Betriebsprüfern im März 2019 die Rede und einer daraus resultierenden Nachzahlung: "Die vollständige Erfassung der Einnahmen aus der Bandenwerbung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (zuletzt für 2015) und die Zahlung der daraus resultierenden Steuern (zuletzt 25. Juni 2020) erfolgten zeitlich deutlich vor der Hausdurchsuchung beim DFB im Oktober 2020." Was die Staatsanwaltschaft nicht von einer Anklageerhebung gegen Osnabrügge am 29. Juli 2022 abbrachte, die nun endlich - nach der erheblichen Wartezeit von dann mehr als drei Jahren - im Herbst in eine Verhandlung münden könnte.