Es war eine lange Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht, doch am Ende hat sich das Berufungsverfahren für Marco Antwerpen und seinen Assistenten Frank Döpper gelohnt. Während das Urteil gegen Letzteren aufgehoben wurde, verkürzte das DFB-Bundesgericht die Sperre gegen Antwerpen so weit, dass diese bereits in zwei Tagen verbüßt ist.
Ende August hatte das DFB-Sportgericht Antwerpen wegen unsportlichen Verhaltens zu einer zwölfmonatigen Sperre verurteilt. Sein ehemaliger Assistent Döpper war für drei Monate des Traineramtes ausgeschlossen worden. Das Duo, dem versuchte Spielmanipulation vorgeworfen wurde, hatte tags darauf Berufung eingelegt.
Schütte und Riesselmann im Fokus
Grund für die Verurteilung war ein Vorfall vor dem 24. Mai 2025, als beide noch für den VfL Osnabrück tätig waren. Damals soll Antwerpen Osnabrücks Athletiktrainer Tim Schütte zweimal dazu aufgefordert haben, dem an Regionalligist Lohne verliehenen Angreifer Bernd Riesselmann nahezulegen, im Landespokalfinale gegen Osnabrück nicht zu spielen. Zusätzlich habe Döpper gedroht, dass Schütte ansonsten "ab dem 1.7. frei" habe.
In der Folge wandte sich Schütte telefonisch an Riesselmann, den er während seiner Leihe betreute und zu dem er ein gutes Verhältnis pflegt. Der mittlerweile 20-jährige Riesselmann lehnte den Vorschlag allerdings ab und kontaktierte ungläubig seinen Berater, der sich wiederum beim VfL Osnabrück meldete. Dort seien Daniel Latkowski, damals Scout, heute Technischer Direktor, und Welling unwissend gewesen. Tags darauf schrieb Welling eine Nachricht in eine interne Gruppe, in der er mitteilte, dass er Lohne klargemacht habe, dass beide Spieler spielen sollen. Riesselmann lief letztlich im Finale auf, erzielte den Treffer zum 4:2-Endstand.
Ihre Schilderungen aus der Sportgerichtsverhandlung wiederholten sowohl Schütte als auch Riesselmann im Berufungsverfahren. Bis es am Mittwoch in Frankfurt allerdings zu ihren Zeugenaussagen kam, waren bereits dreieinhalb Stunden verstrichen.
Antwerpen kämpft mit den Tränen
Denn Antwerpen und Döpper traten durchaus emotional auf. Bei seiner Stellungnahme musste der Cheftrainer zwischenzeitlich abbrechen, kämpfte mit den Tränen. Beide verwiesen mehrfach darauf, dass es um ihre Existenz gehe.
Antwerpen forderte daher auch, die Gründe für die Berufung vollständig zu verlesen ("Bei der Schwere des Falls müssen sie sich die Zeit nehmen"). Dabei führte die Verteidigerseite mit Anwalt Horst Kletke unter anderem an, dass Antwerpen überhaupt kein Motiv gehabt habe. Schließlich hatte sich sein Vertrag durch den geglückten Klassenerhalt bereits automatisch um zwei Jahre verlängert. Das Arbeitspapier hätte ihm einen hohen sechsstelligen Betrag eingebracht - zu viel, um es für ein Landespokalfinale aufs Spiel zu setzen.
Verteidigung nimmt Welling in den Fokus
Dieser Umstand sei ebenso nicht ausreichend gewertet worden wie die WhatsApp-Nachricht von Geschäftsführer Michael Welling, der Antwerpen angesprochen auf einen Einsatz von Riesselmann und des damals bereits zur neuen Saison von Lohne verpflichteten Theo Janotta schrieb: "Wir senden schon ein paar Signale, dass die ja nächste Saison an der Brücke (Osnabrücks Stadion Bremer Brücke, Anm. d. Red.) gegen Bayern München spielen wollen."
Eine Nachricht, die mit dem am Ende gesetzten Zwinkersmiley vom Sportgericht als Scherz eingeordnet wurde. Antwerpen legte weitere Nachrichten vor, die Welling mit einem solchen Smiley versah, die allerdings nicht als Scherz zu verstehen waren. Auch das Protokoll der vereinsinternen Anhörung Antwerpens nach dem Pokalspiel gegen Lohne fehlte vor dem Sportgericht und lag dieses Mal vor. Damals hatte Antwerpen die Schuld gleich von sich gewiesen und auf Welling gezeigt.
Welling kommt nicht zu Wort
Jener Welling war zwar vor Ort, wurde in der Verhandlung aber dennoch nicht mehr zum Thema. Schließlich ging es lediglich um die Rolle Antwerpens und seines Co-Trainers Döpper. Nicht einmal Wellings Zeugenaussage wurde letztlich benötigt. Schon zuvor hatten der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Oskar Riedmeyer sowie die Beisitzer Marc-Aurel Schaa und Michael Henke genug gehört.
Döpper wurde durch die zweite Aussage des Zeugen Schütte entlastet. Den mittlerweile zum Athletiktrainer aufgestiegenen 26-Jährigen hatte das Gericht erneut hereingerufen, um genauer auf die Rolle des Co-Trainers einzugehen. Schütte erklärte, dass Döpper regelmäßig die Meinung von Antwerpen mit seinen Kommentaren bestärkt habe. So auch, als er ihm androhte, dass er "ab dem 1.7. frei" habe. Einen Einfluss auf sein Handeln habe dieser zusätzliche Kommentar allerdings nicht mehr gehabt.
Döppers Urteil aufgehoben, Antwerpens Sperre verkürzt
Entsprechend verkündete Riedmeyer, dass das Urteil und die Sperre gegen Döpper aufgehoben wird. Der Manipulationsvorwurf habe sich nicht bestätigt. "Seine Beteiligung war allenfalls ein zustimmender Kommentar, der laut der Aussage des Herrn Schütte keinen wesentlichen Einfluss auf sein Verhalten hatte." Daher wurde das Verfahren eingestellt.
Eine volle Aufhebung der Sperre gab es für Antwerpen dagegen nicht, doch auch in seinem Fall wurde zumindest das Urteil des DFB-Sportgerichts aufgehoben. Das Bundesgericht kam zur Erkenntnis, dass sich "der Vorwurf einer vorsätzlichen, zielgerichteten Manipulation nicht bestätigt" habe. Viel mehr ging das Gericht davon aus, dass Späße und halb ernst gemeinte Aussagen in der Trainerkabine über Riesselmann und Janotta sich letztlich verselbständigten, weshalb Schütte zu der Annahme gelangte, der müsse Riesselmann anrufen und ihm raten, nicht zu spielen.
Dennoch wurde zumindest eine dreimonatige Sperre - die vom Sportgerichtsurteil ausgehend ist und damit bereits am 28. November endet - verhängt, da das "Nicht-Bemerken" der Situation, die letztlich "dramatische Folgen", nämlich die Spielmanipulation, hatte, in seinen Verantwortungsbereich fällt.
Vor dem Arbeitsgericht geht es für das Duo weiter
Für Antwerpen und Döpper dürfte die Verhandlung dennoch als Erfolg verbucht werden. Beide dürfen sich nun wieder auf dem Arbeitsmarkt umschauen. Abgehakt ist das Aus beim VfL Osnabrück für beide damit aber noch nicht. Vor dem Arbeitsgericht wird über die Kündigung verhandelt. Am 10. Dezember kommt es dort zu einer Verhandlung.