Der TSV Schwaben Augsburg und sein Verstoß gegen die U-23-Regel, der letztlich bis vor das Oberlandesgericht geführt wurde, gehörten in der zurückliegenden Saison zu den meistdiskutierten Themen der Regionalliga Bayern. Infolge dieses Vorfalls hat der Bayerische Fußball-Verband am Freitagnachmittag seine Regionalliga-Ordnung überarbeitet, die Rechtsfolgen präzisiert und den sportgerichtlichen Verfahrensweg angepasst. Die neue Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Die bisherige Regelung verlangte, dass in der Regionalliga Bayern auf dem Spielberichtsbogen mindestens vier U-23-Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und ohne A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband aufgeführt sein müssen. Das damit verbundene Ziel: "den Nachwuchs sportlich fördern, indem junge Spieler in den Kadern der Vereine gehalten und gezielt in den Spielbetrieb eingebunden werden. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als grundsätzlich legitimer Gemeinwohlzweck anerkannt", so der BFV.
Der TSV Schwaben Augsburg hatte in den Spielen gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) gegen diese Regel verstoßen und damit einen Rechtsstreit ausgelöst.
"Deutsch-Quote" gestrichen
Die Regionalliga-Ordnung wurde nun wie folgt angepasst: "Das Statut (§ 25 Nr. 2 der Regionalliga-Ordnung) ist auf alle Spieler im U-23-Alter erweitert worden, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Landes sind, das mit der Europäischen Union ein Assoziierungsabkommen über eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen abgeschlossen hat", erklärt der BFV auf seiner Webseite. Darüber hinaus wurde der Passus gestrichen, dass die für die Regel anzurechnenden Spieler kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben dürfen.
„Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes ist zusätzlich noch ein Punktabzug vorgesehen.“ (Bayerischer Fußball-Verband)
Zudem hat der BFV auch die Rechtsfolgen eines Verstoßes klar geregelt: "Die Nichtbeachtung der Regelung zieht neben einer Geldstrafe auch zwingend eine Spielwertung nach sich. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes ist zusätzlich noch ein Punktabzug vorgesehen."
Die Zuständigkeit für den sportgerichtlichen Weg liegt weiterhin beim Sportgericht Bayern; als weitere Instanz bleibt das Verbands-Sportgericht bestehen. "Sollte es in Entscheidungs- und Relegationsspielen zu Verstößen kommen, würde der Instanzen-Zug aus zeitlichen Gründen ausgesetzt, ein Urteil des Sportgerichts Bayern wäre dann letztinstanzlich (analog zur Toto-Pokal-Regelung). Beide Wege lassen weiterhin den Gang vors Schiedsgericht zu. Die entsprechende Vereinbarung haben die Teilnehmer an der Regionalliga Bayern im Zulassungsverfahren geschlossen", stellt der Landesverband klar.
Wie der BFV weiter schildert, sah das Schiedsgericht in der bisherigen Fassung mit Blick auf die in der Regelung vorgegeben Staatsangehörigkeit allerdings dennoch eine Diskriminierung. Der Grund: "Sie berücksichtige allein Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und wirke somit für Spieler aus anderen EU-Ländern faktisch wie eine Quote."