Grund für den Entzug der Lizenz III ist der Verkauf der Mehrheitsbeteiligung von Pablo Jesus Bentancur an Juan Carlos Trujillo Velasquez. WGemäss Artikel 8quinquies des Reglements der SFL für die Lizenzerteilung ist bei einem Kontrollwechsel eines Klubs die Zustimmung der Lizenzbehörden erforderlich", schreibt die Swiss Football League in einer Mitteilung. Damit stellt die SFL sicher, dass ein Eigentümerwechsel hinsichtlich seiner finanziellen und sportlichen Auswirkungen geprüft wird.
Die AC Bellinzona hat die Unterlagen für den Mehrheitswechsel eingereicht, doch die SFL schreibt nun: "Aufgrund der vom Klub eingereichten Unterlagen kann die unabhängige Kommission dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung - konkret im vorliegenden Fall des gesamten Aktienkapitals - durch Pablo Jesus Bentancur an Juan Carlos Trujillo Velasquez nicht zustimmen. Folglich wird der AC Bellinzona die Lizenz III und damit die Spielberechtigung in der dieci Challenge League entzogen."
Bellinzona kann noch Rekurs einlegen
Die AC Bellinzona kann gegen diesen Entscheid innerhalb von fünf Tagen Rekurs einreichen. Sollten die Tessiner das tun, hätte der Entscheid der SFL aufschiebende Wirkung und die Tessiner könnten weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen, bis ein Entscheid der Rekursinstanz getroffen worden ist.
Die Swiss Football League hält noch fest, "dass der Klub über einen sehr langen Zeitraum verfügte, um sein Dossier zu erstellen und zu ergänzen sowie die fehlenden Unterlagen einzureichen, die zur Bestätigung seiner Lizenz hätten führen können."