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Lugano äussert sich zu abgewiesenem Protest der SFL

kicker

Die SFL beschrieb die Situation im Spiel zwischen Lugano und Lausanne folgendermassen: "Nach einem Foulspiel erhielt Lausannes Karim Sow vom Schiedsrichter eine zweite Verwarnung, was den Platzverweis zur Folge hatte. Angesichts der Situation konsultierte der Schiedsrichter die VAR-Bilder, um zu prüfen, ob das Foul eine direkte Rote Karte nach sich ziehen könnte. Es besteht kein Anlass, von den Aussagen des Schiedsrichters abzuweichen. Da der VAR eine mögliche Abseitsstellung erkannt hatte, wurden dem Schiedsrichter auch diese Bilder gezeigt, worauf dieser feststellte, dass der Lugano-Angreifer tatsächlich im Abseits stand. Der Schiedsrichter annullierte daraufhin die zweite Gelbe Karte - und somit den Platzverweis - und liess das Spiel fortsetzen."

"Alle Fragen der Beurteilung eines Foulspiels, seiner Auslegung und seiner Folgen, ebenso wie eine allfällige offensichtliche Fehlentscheidung, betreffen Tatsachen, die endgültig durch das Schiedsrichterteam entschieden werden. Die Disziplinarkommission hat diesbezüglich kein Prüfungsrecht." Mit dieser Begründung wurde der Protest von der Disziplinarkommission der SFL abgewiesen.

Der FC Lugano akzeptiert den Entscheid der Disziplinarkommission

In einem Statement schreiben die Tessiner nun: "Mit diesem Protest hatte der Club die Wiederholung der Partie beantragt, nachdem der Einsatz des VAR im betreffenden Spiel als Verstoss gegen die FIFA-Spielregeln erachtet worden war. Der FC Lugano akzeptiert diesen Entscheid, betont jedoch mit Nachdruck sein grundsätzliches und begründetes Missfallen sowohl gegenüber dem Entscheid selbst als auch gegenüber der Begründung, die zur Abweisung des Protests geführt hat."

Der FC Lugano schreibt aber weiter, dass die SFL die Argumente des FC Lausanne-Sport verworfen habe, sich inhaltlich aber nicht zum Kernthema der Streitfrage auseinandergesetzt und keine Stellung zu den Argumenten des FCL bezogen habe.

„Tatsächlich hat die DK SFL keine Feststellungen zum unzulässigen Einsatz des VAR getroffen, der zur Überprüfung einer zweiten Verwarnung verwendet wurde, obwohl der VAR hierzu nicht befugt war. Stattdessen stützte sich die DK SFL in ihrer Beurteilung auf eine sogenannte Schlussbestimmung der Spielregeln, wonach "ein Spiel grundsätzlich nicht wegen einer fehlerhaften Entscheidung im Zusammenhang mit dem Einsatz des VAR annulliert werden kann". Mit Verweis auf diese Bestimmung führte die DK SFL aus, dass selbst bei einer zutreffenden Auslegung durch den FC Lugano das Spiel nicht hätte wiederholt werden können.“ (FC Lugano (28.10.2025))

Weiter schreibt der FC Lugano: "Mangels gegenteiliger Feststellungen durch die DK SFL nimmt der FC Lugano mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die DK SFL damit de facto bestätigt hat, dass der VAR im betreffenden Spiel vom Schiedsrichterteam unzulässigerweise eingesetzt wurde. Der FC Lugano beabsichtigt trotz der unterschiedlichen Rechtsauffassung nicht, das Verfahren weiterzuführen, und verzichtet auf jegliche Anwendung weiterer rechtlicher Schritte. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen sportlicher Fairness bekräftigt der Club zwar seinen Widerspruch gegen den Entscheid der zuständigen Kommission, möchte jedoch ebenso nachdrücklich sein Vertrauen in die Sportgerichtsbarkeit und die Arbeit der zuständigen Organe zum Ausdruck bringen. Der FC Lugano ist überzeugt, dass künftige Entscheide mit höchster Strenge, Transparenz, fallbezogener Auseinandersetzung, Nachvollziehbarkeit und Gerechtigkeit getroffen werden - im Interesse eines ordnungsgemässen Ablaufs der Meisterschaft, der Wahrung der Wettbewerbsintegrität und, ganz allgemein, zum Schutz der Interessen aller beteiligten Mannschaften."