Und Aias Aosman hatte auch da das bessere Ende für sich: 198.000 Euro an ausstehenden Gehältern sowie 120.000 Euro als Vertragsentschädigung - jeweils nebst Zinsen - sprach der Weltverband dem einst bei Jahn Regensburg und Dynamo Dresden tätigen Profi zu. Hintergrund waren zunächst ausbleibende Gehaltszahlungen von Genclerbirligi, wohin Aosman am 11. Januar 2024 gewechselt war.
Der 30-Jährige klagte auf insgesamt 438.000 Euro
90.000 Euro sollte er für die restliche Saison 2023/24 erhalten, zudem 6000 Euro für Haus und Auto. Für die Spielzeit 2024/25 waren 200.000 Euro vorgesehen nebst Einmalzahlungen von 55.000 Euro sowie weitere Gelder für Logis. Doch offenbar gab es schon nach geraumer Zeit Ärger: Denn bereits im Oktober 2024 forderte der Mittelfeldmann von seinem Verein ausstehende 215.750 Euro. Im Dezember 2024 erneuerte er seinen Aufruf, diesmal auf 178.000 Euro. Dem kam der damalige Zweitligist aus Ankara aber nicht nach, also kündigte Aosman, unterschrieb im Februar 2025 bei KF Gostivar in Nordmazedonien und verklagte Genclerbirligi auf insgesamt 438.000 Euro.
Nicht der erste Rechtsstreit vor der FIFA-Kammer für den 30-Jährigen. Schon Pendikspor, wo er von Januar bis Oktober 2023 unter Vertrag stand, versuchte Aosman seinen Lohn vorzuenthalten. Der heute beim griechischen Zweitligisten PAE Chania tätige Profi erstritt sich damals 125.000 Euro von Pendikspor.
FIFA: Klub hat kein Recht, bei Verletzung einseitig zu kündigen
Auch gegen Genclerbirligi behielt Aosman am Ende die Oberhand trotz diverser Dokumente, die sein Ex-Arbeitgeber vorlegte. Beispielsweise eine Aufhebungsvereinbarung. Die allerdings war undatiert und einseitig, erläutern die FIFA-Richter in dem Urteil: "Insbesondere stellte die Kammer fest, dass die Aufhebungsvereinbarung vorsah, dass der Spieler keine Vergütung oder Entschädigung vom Verein verlangen würde, obwohl er tatsächlich mehr als zwei ausstehende Monatsgehälter hatte und den Verein in dieser Hinsicht in Verzug gesetzt hatte."
Ein von Genclerbirligi ebenfalls eingebrachtes Verletzungsprotokoll, wonach der Klub das Recht habe, im Falle einer Verletzung des Spielers einseitig zu kündigen, erachteten die Richter als ungültig, weil dies den Verein übervorteile. Und so sprachen sie dem in Syrien geborenen und in Minden aufgewachsenen Aosman 318.000 Euro zu - eine ebenfalls geforderte Zusatzentschädigung über weitere 120.000 Euro wiesen sie jedoch ab.