Ex-Nationalspieler Fredi Bobic hat den Rechtsstreit gegen seinen früheren Arbeitgeber Hertha BSC unter Vorbehalt gewonnen und im Urkundenverfahren vor der Kammer für Handelssachen im Berliner Landgericht am Donnerstag einen vorläufigen Vollstreckungstitel erwirkt. Hertha muss, wenn Bobic den Titel vollstreckt, 3,35 Millionen Euro brutto zahlen. Dazu kommen Zinsen, die die Gesamtsumme auf mehr als vier Millionen steigen lassen. Dem sportlich und finanziell angeschlagenen Zweitligisten bleibt noch die Möglichkeit eines Nachverfahrens. Ein mögliches Nachverfahren würde als normaler Zivilprozess geführt werden, in dem alle Beweismittel zulässig sind.
Bobic, der im Sommer 2021 als neuer Geschäftsführer bei Hertha BSC installiert worden war, war zu Beginn des Jahres 2023 vom Hauptstadtklub zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt worden. Gegen beide Kündigungen hatte sich der Europameister von 1996 juristisch zur Wehr gesetzt. In dem sogenannten Urkundenprozess wollte Bobic möglichst schnell einen sogenannten Vollstreckungstitel erzwingen, um Hertha zur Zahlung der ausstehenden Gelder auffordern zu können. Jetzt ist klar: Der Klub muss an seine gebildeten Rücklagen ran. Unabhängig von der Option, noch ein Nachverfahren anstrengen zu können, muss der Klub die Summe, die Bobic zusteht, bei Gericht hinterlegen.
Hertha hat immer wieder auf Zeit gespielt
Der frühere Geschäftsführer, der seit April Fußballchef beim polnischen Erstligisten Legia Warschau ist, hatte seinen ehemaligen Arbeitgeber auf eine Zahlung von 3,35 Millionen Euro verklagt. Die Summe setzt sich zusammen aus zweieinhalb Monatsgehältern für den Zeitraum von Februar bis April 2023 (rund 594.000 Euro) und einer vertraglich vereinbarten Abfindung in Höhe von 2,76 Millionen Euro. Inklusive Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten dürfte sich die Gesamtsumme auf mehr als vier Millionen Euro belaufen.
Hertha hatte in dem Prozess seit Längerem auf Zeit gespielt, auch wegen diverser Befangenheitsanträge zog sich das Verfahren in die Länge. Das Ziel des Klubs war es, die Summe vor Gericht zu drücken - auch mit dem Argument, dass wegen des Hertha-Abstiegs am Ende der Saison 2022/23 die Zahlung niedriger auszufallen habe. Zum Zeitpunkt der Trennung von Bobic - im Januar 2023 nach der Derby-Niederlage gegen den 1. FC Union (0:2) - war Hertha allerdings erstklassig.
Bobic: "Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist"
Bei einem Verhandlungstermin am 22. Mai hatten sich beide Seiten erstmals angenähert. Damals hatte das Gericht eine Einigung auf einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Die Summen für den Vergleichsvorschlag hatten die Bobic-Anwälte unterbreitet. Nach einer Unterbrechung der Verhandlung und einer Rücksprache mit Herthas Entscheidungsträgern hatte Johan-Michel Menke, der Anwalt des Zweitligisten, damals grundsätzliche Zustimmung signalisiert, sich aber eine dreiwöchige Annahmefrist erbeten.
In der Folge hatte Hertha das Vergleichsangebot ohne Angabe von Gründen indes abgelehnt. Jetzt gab es für Hertha die Quittung. "Ich bin sehr glücklich darüber, dass klares Recht gesprochen ist", sagte Bobic nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. "Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Es obliegt der Hertha, ob es jetzt vorbei ist. Es hätte schon viel früher vorbei sein können."