Wie der DFB am Dienstag auf seiner Website meldet, ist die Klage des Drittligisten zurückgewiesen worden. Das unabhängige Gremium bewertete das Veto, das der FC Hansa gegen die Absetzung seines Ligaspiels im März bei der SpVgg Unterhaching erhoben hatte, in seinem Urteil als unzulässig und unbegründet.
Die Spielleitung des DFB hatte die Partie wenige Tage vor dem ursprünglichen Termin abgesagt, weil der Sportpark in Unterhaching kurzfristig von der Gemeinde gesperrt worden war. Gegen diese Entscheidung hatte Rostock Einspruch vor dem DFB-Spielausschuss und später Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Hansa machte dabei ein schuldhaftes Verhalten der SpVgg Unterhaching geltend.
Beide Instanzen hatten die Rostocker Beschwerde zurückgewiesen, worauf der Klub das Ständige Schiedsgericht anrief. Unterdessen setzte der Verband einen Nachholtermin für das Spiel an, das Rostock mit 2:0 gewann. Der Klub, der sich durch die ursprüngliche Absage Anfang Mai im Terminstress befand, verfolgte die Klage dennoch weiter.
Hansa forderte 2:0-Wertung am grünen Tisch
Im Schiedsgerichtsverfahren forderte Hansa unter anderem die Feststellung, dass die Begegnung unabhängig von ihrem späteren sportlichen Ausgang mit 2:0 für Rostock hätte gewertet werden müssen. Dies wurde vom Ständigen Schiedsgericht jetzt zurückgewiesen.
Das Ständige Schiedsgericht ist als neutrale Instanz unabhängig von den Verbandsgerichten des DFB und vom DFB selbst.