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Verbaler Schlagabtausch zwischen DFB-Vertreter und Staatsanwaltschaft

kicker

33. Verhandlungstag im Sommermärchenprozess

Einigkeit besteht zwischen der Großen Wirtschaftsstrafkammer, die seit März 2024 wegen der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verhandelt, den Vertretern der Anklage und den Vertretern des DFB lediglich in der Einschätzung, dass es sich bei der Überweisung in Höhe von 6,7 Millionen Euro im April 2005 um die Rückzahlung eines Darlehens handelte, das WM-Chef Franz Beckenbauer 2002 nutzte, um Schmiergeld an einen oder mehrere Vertreter der FIFA zu zahlen.

Uneinig sind sich die Parteien jedoch in der Frage, wann der Betrag in den Bilanzen hätte auftauchen müssen. Auch dem ehemaligen DFB-Steuerberater Josef Heithausen, der am Dienstag nach rund einem Jahr zum zweiten Mal als Zeuge vernommen wurde, sei 2005 "vorgegaukelt worden", so DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner, dass es sich um die Rückzahlung eines Zuschusses für eine FIFA-Gala zu Beginn der WM 2006 gehandelt habe, weshalb er entsprechend verbucht wurde.

Nach vorläufiger Würdigung der fast abgeschlossenen Beweisaufnahme ließ das Gericht durchblicken, dass es der Auffassung ist, die Transaktionen hätten "2002 oder spätestens 2003 in den DFB-Büchern als Darlehen auftauchen müssen", so die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler.

Zwar sei das Schmiergeld grundsätzlich als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe einzustufen, jedoch hätte dies nicht erst 2006 als Ausgabe geltend gemacht werden dürfen. "Wenn man der Auffassung ist, dass die Ausgabe zwingend in Abschnitt 2 gehört, dann wurde hier zu viel Steuer gezahlt und in Abschnitt 6 zu wenig", erklärte Heithausen in Bezug auf die Steuerjahre 2002 und 2006.

Falschangaben im Verwendungszweck

Beim DFB wusste man wohl spätestens 2005, dass es sich bei dem Betrag von 6,7 Millionen Euro plus Zinsen um die Rückzahlung eines Darlehens handelte. Anstatt diesen Betrag jedoch nachträglich in die Steuererklärungen für 2002 und 2003 einzubringen, bei denen die Betriebsprüfung noch nicht abgeschlossen war, entschied man sich lieber für Falschangaben im Verwendungszweck, wo es "FIFA Gala 2006" hieß.

Leisner hatte darum gebeten, Heithausen erneut in den Zeugenstand zu rufen. Dabei fiel auf, dass der 70-jährige Pensionär auffällig oft ähnlich argumentierte wie der DFB-Anwalt an den vorherigen Verhandlungstagen. Dies rief Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel auf den Plan. Er wollte wissen, ob sich beide vorher getroffen beziehungsweise miteinander telefoniert hatten. "Ich wundere mich über teilweise wortgleiche Ausführungen, die Vehemenz und den doppelten Konjunktiv", kritisierte Kümmel.

Replik von Leisner

Der DFB-Anwalt und der Zeuge beteuerten, lediglich einmal 25 Minuten miteinander telefoniert zu haben. Die Replik von Leisner ließ nicht lange auf sich warten. Er wunderte sich darüber, "dass die Staatsanwaltschaft neun Jahre lang daran festgehalten hatte, dass es sich nicht um eine Betriebsausgabe gehandelt habe" und erst seit kurzem von dieser Version offiziell abgerückt sei.

Das Urteil im Sommermärchen-Prozess ist für den 25. Juni vorgesehen. Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt.