Fehlercode: %{errorCode}

Wegen Lukeba: VAR darf nun auch bei falsch ausgeführten Freistößen eingreifen

kicker

Wie der DFB am Mittwoch mitteilte, darf der VAR ab sofort auch dann eingreifen, wenn ein Spieler den Ball bei der "Ausführung einer Spielfortsetzung regelwidrig zweimal spielt oder berührt, ohne dass der Schiedsrichter es ahndet, und die dadurch begonnene Angriffsphase etwa in einem Tor oder einem Strafstoß für das Team dieses Spielers mündet".

Bedeutet: In Fällen wie dem von Castello Lukeba darf sich der VAR jetzt auch melden, ohne seine Kompetenzen zu überschreiten. Am vergangenen Freitag im Bundesliga-Eröffnungsspiel war der Innenverteidiger von RB Leipzig einfach losgedribbelt, als er einen Freistoß für seine Mannschaft ausführen sollte. Die Aktion mündete in das vermeintliche 1:4 aus Sicht der Gäste durch Antonio Nusa.

Weil die Bayern, insbesondere in Person von Joshua Kimmich, intensiv reklamierten, schaute sich der VAR Tobias Welz die Szene noch einmal gründlich an. Rein formal war das aber nicht im Sinne der damals gültigen Auslegung des VAR-Protokolls. Das Vierer-Gespann um Schiedsrichter Florian Badstübner im Münchner Stadion hatte den Regelverstoß ganz offensichtlich nicht bemerkt. Und der VAR durfte eigentlich nur die jeweilige Angriffsphase vor einem Treffer auf relevante Verstöße überprüfen. Die letztmalige vorherige Spielfortsetzung nach einer Unterbrechung bzw. einem ruhenden Ball gehörte nicht dazu.

Die IFAB-Präzisierung ist weltweit bindend

"Dass Lukeba, statt den Freistoß korrekt auszuführen, einfach mit dem Ball losgedribbelt ist, hat leider keiner der Unparteiischen auf dem Feld wahrgenommen", räumte Alex Feuerherdt, Leiter Kommunikation und Medienarbeit der DFB Schiri GmbH, gegenüber dem kicker ein: "Die anschließende Torerzielung ist vom VAR gecheckt worden, aber die Art der Ausführung eines Freistoßes im Vorfeld eines Tores zu überprüfen, gehört streng genommen nicht zu seinen Aufgaben."

Genau das ändert sich nun aber. Denn das International Football Association Board (IFAB) hat nun laut DFB - ohne den Wortlaut des VAR-Protokolls zu ändern - klargestellt: "Das zweimalige Spielen des Balles durch den ausführenden Spieler bei einer Spielfortsetzung wie einem Freistoß oder Eckstoß ist nicht mehr wie bisher als ein zusammenhängender Vorgang zu betrachten." Stattdessen gelte ab sofort: Wenn der ausführende Spieler den Ball mit dem ersten Kontakt regulär ins Spiel bringt, gilt das als Beginn der Angriffsphase. Der folgende zweite Kontakt, also der regelwidrige, durch denselben Spieler ist dann als Vergehen in der Angriffsphase zu bewerten.

Zu dieser weltweit bindenden Präzisierung der Auslegung sei das IFAB-Gremium der Regelhüter nach einem "intensiven Austausch" mit Dr. Jochen Drees gekommen, dem Leiter der Video-Assistenten der DFB Schiri GmbH. Statt Tor für die angreifende Mannschaft ist in einem solchen Fall ein indirekter Freistoß für das gegnerische Team vorgesehen.

Daran allerdings hatte sich Badstübner (kicker-Note 5) am Freitag auch nicht gehalten: Er ließ die Leipziger Lukebas Freistoß mehr als vier Minuten später fälschlicherweise wiederholen und beginn damit einen weiteren Regelverstoß.