Fehlercode: %{errorCode}

Wegen teils beschämendem Verhalten: DFB bittet Mannheim und Osnabrück zur Kasse

kicker

Beide Klubs legen Einspruch ein

Der SV Waldhof Mannheim muss 49.800 Euro zahlen - und das wegen beschämendem Verhalten einiger Waldhof-Anhänger bei der 1:2-Niederlage bei Dynamo Dresden. Laut Urteil des DFB-Sportgerichts am 13. Dezember 2024 hatten mehrere Personen im Auswärtsspiel im Rudolf-Harbig-Stadion unter anderem "in leere Bierbecher uriniert und diese in Richtung der Dresdner Zuschauer" geworfen.

Hinzu kam, dass vor dem Anstoß einige Personen "dreimal durch diskriminierende Rufe" aufgefallen seien. Mannheimer Anhänger haben darüber hinaus mindestens acht pyrotechnische Gegenstände gezündet und einen Knallkörper in einen angrenzenden Block mit Dresdner Zuschauern geworfen.

Nach Spielende hatten weitere SVW-Fans versucht, ein Sicherheitstor zu durchbrechen - dabei kam es auch zu Zusammenstößen mit dem örtlichen Sicherheitspersonal, laut DFB-Sportgericht wurden dabei sechs Ordner verletzt.

Der Waldhof hat das Urteil nicht akzeptiert und fristgerecht Einspruch dagegen eingelegt, folglich steht eine finale Entscheidung noch aus.

Auch Osnabrück soll für individuelles Fehlverhalten zahlen

10.000 Euro werden beim VfL Osnabrück fällig, weil ein Anhänger beim 2:0 gegen Rot-Weiss Essen am 15. Dezember 2024 mehrmals einen in Deutschland verbotenen sogenannten "Hitlergruß" in Richtung der Gäste-Fans gezeigt hat. Gegen den Täter wurde bereits ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Wie Mannheim haben auch die Osnabrücker das Urteil nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt.