Fehlercode: %{errorCode}

Kartellamt gibt der DFL neue Hausaufgaben

kicker

Auf diesen Nenner lässt sich die vorläufige Bewertung des Kartellamts bringen, deren Kernpunkte am Montag veröffentlicht wurden. Gegenüber ihrer vorherigen Bewertung verlangt die Behörde deutliche Nachbesserungen, die sich unter anderem aus dem Super-League-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2023 ergeben.

Zudem hat nach den Verpflichtungszusagen der DFL im März 2023 die zuständige Beschlussabteilung beim Bundeskartellamt gewechselt. Mit weiteren Hinweisen zieht diese nun engere Grenzen, damit die 50+1-Regelung aus ihrer Sicht als rechtskonform eingestuft werden kann. Unabhängig davon, ob diese befolgt werden, kündigte die Behörde an, das Verfahren demnächst einzustellen. Die DFL kann zur neuen Bewertung noch einmal Stellung nehmen.

Mitglieder- und Vereinsprägung als entscheidende Voraussetzung

Einerseits geht es um die Sonderfälle Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg im deutschen Profifußball, bei denen statt Vereinsmitglieder zwei Konzerne die Mehrheit an einer ausgegliederten Fußball GmbH halten und die Bundesligaklubs damit alimentieren. Diese Vorteile gilt es, nach und nach abzubauen.

Problematisch ist für die Kartellwächter auch die Praxis bei RB Leipzig, wo es nur 23 stimmberechtigte Mitglieder gibt. Für die Bonner Behörde ist die Mitglieder- und Vereinsprägung eine entscheidende Voraussetzung, um die wettbewerbsrechtlichen Beschränkungen seitens der DFL als rechtskonform einstufen zu können.

Drei konkrete Maßnahmen von der DFL gefordert

"Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen. Nach eingehender Untersuchung der Anwendungspraxis der 50+1-Regel ist das Bundeskartellamt aber der Ansicht, dass die DFL konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um zukünftig eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen", heißt es in einer Stellungnahme des Kartellamtes.

"Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden. Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden. Drittens muss die DFL bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an", betont Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.

Der Fall Hannover 96

Kritikpunkt Nummer drei sind die mangelnden Durchgriffsmöglichkeiten des Muttervereins auf die Entscheidungen der GmbH, wie im Fall von Hannover 96 dokumentiert. Bei der Abstimmung zum Investorenprozess soll Martin Kind entgegen der Weisung des e.V. gestimmt haben.

Laut Kartellamt "ergaben die Ermittlungen, dass die DFL bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 die 50+1-Regel nach aktueller Einschätzung nicht konsequent umgesetzt hat. Die DFL war vorab informiert über eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96, wonach der Geschäftsführer, Martin Kind, gegen die Beteiligung stimmen sollte. Zugleich war das Weisungsrecht des Muttervereins gegenüber Herrn Kind für die DFL der ganz zentrale Gesichtspunkt für die Einhaltung der 50+1-Regel bei Hannover 96. Trotzdem hat sie bei der Abstimmung ihrerseits keine Maßnahmen ergriffen, um zu überprüfen, ob Herr Kind tatsächlich weisungsgemäß abstimmte, und hieraus ggf. Konsequenzen zu ziehen. Eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel in den Gremien der DFL stellt die Ausnahme vom Kartellrecht in Frage, auch hier muss die DFL für die Zukunft nachbessern."

Nach einem weiteren Meinungsaustausch zwischen Frankfurt und Bonn wird das DFL-Präsidium um Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke über die Veränderungen der Statuten entscheiden und diese der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen. "Das DFL-Präsidium begrüßt, dass das Bundeskartellamt keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel hat und weiter die Möglichkeit einer Ausnahme vom deutschen und europäischen Kartellrecht annimmt. Die kartellbehördlichen Hinweise ermöglichen es dem DFL e.V. nun, notwendige Weiterentwicklungen der 50+1-Regel aus dem Ligaverband heraus zu diskutieren und angemessene, für die Zukunft tragfähige und rechtssichere Lösungen umzusetzen", heißt es in einer Stellungnahme der Liga-Dachorganisation.