Fast genau ein Jahr ist es her, dass der SV Babelsberg 03 im Landespokal Brandenburg knapp mit 2:3 am FC Energie Cottbus gescheitert war. Weit mehr als das Spiel selbst sorgten damals die Begleiterscheinungen für Aufsehen. Neben dem grenzüberschreitenden Einsatz von Pyrotechnik - einzelne Raketen feuerten SVB-Fans in Richtung Gästeblock - soll auch die Ehefrau eines Cottbuser Spielers auf der Tribüne körperlich angegriffen worden sein. Die Babelsberger berichteten im Nachgang von "wechselseitigen Provokationen" zwischen Heimfans und Energie-Spielern.
Der Verband verurteilte die Babelsberger aufgrund all dieser Vorfälle zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 34.000 Euro. Zudem darf der SVB bis 2027 nur unter Bewährung am Landespokal teilnehmen. Wenn sich Fans der Filmstädter in diesem Zeitraum noch mal etwas zuschulden kommen ließen, würde der Verein somit für ein Jahr aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
"Urteil nicht gerechtfertigt"
"Wir haben bereits bei unserer Mitgliederversammlung deutlich gemacht, was das FLB-Urteil für einen Regionalliga-Verein wie unseren bedeutet und dass wir das Urteil insgesamt für nicht gerechtfertigt halten - auch weil wir als Verein im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen haben", betonen die Babelsberger aktuell. Doch da der Verband in der letzten sportgerichtlichen Instanz dieses Urteil bestätigt hatte, sieht sich der SVB nun gezwungen, vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Eine Klage beim Landgericht Cottbus sei eingereicht.
In der dazu passenden Stellungnahme schreiben die Nulldreier: "Wir haben hier genau abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir das Urteil des FLB aus sachlichen Gründen nicht hinnehmen können und sehen uns deshalb gezwungen, die uns rechtlich zustehenden Möglichkeiten zu nutzen."
Gleichzeitig wolle der Verein mit dem FLB in sportlichen Belangen eine professionelle und erfolgreiche Zusammenarbeit pflegen. "Zu unserer Verantwortung als Vorstand gehört es jedoch auch, Schaden vom Verein abzuwenden, wie er durch das oben genannte Urteil entstehen würde, sollte dieses Bestand haben", betont der Verein.